Kosten Lizenzen Microsoft

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Auflistung der Kosten für Microsoft Lizenzen der Stadt Dortmund zu.
Dies Betrifft hauptsächlich Lizenzen für Betriebssysteme (Windows) und Office-Anwendungen (Word, Excel, etc.).

Hat es zudem bereits Überlegungen gegeben kostenlose (Open-Source) Anwendungen wie beispielsweise git, LaTeX, Libre-Office oder Linux zu nutzen?
Ist Einsparpotenzial durch Verwenden kostenloser Software gegeben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Lizenzen Microsoft [#243045]
Datum
11. März 2022 12:38
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Auflistung der Kosten für Microsoft Lizenzen der Stadt Dortmund zu. Dies Betrifft hauptsächlich Lizenzen für Betriebssysteme (Windows) und Office-Anwendungen (Word, Excel, etc.). Hat es zudem bereits Überlegungen gegeben kostenlose (Open-Source) Anwendungen wie beispielsweise git, LaTeX, Libre-Office oder Linux zu nutzen? Ist Einsparpotenzial durch Verwenden kostenloser Software gegeben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243045/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 11…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Kosten Lizenzen Microsoft [#243045]
Datum
14. März 2022 10:42
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 11.03.2022. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit Südwall 2-4 44122 Dortmund Telefon: (0231) 50-1 00 00 buergerbuero@dortmund.de (See attached file: Informationspflicht BABC gem Art 13 DSGVO.pdf)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund [geschwärzt] [geschwärzt] Hallo [geschwärzt], mit ihrer Anfrage vom 14.03.2022 baten Sie um Über…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: „Kosten Lizenzen Microsoft [#243045]; [geschwärzt]
Datum
12. April 2022 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund [geschwärzt] [geschwärzt] Hallo [geschwärzt], mit ihrer Anfrage vom 14.03.2022 baten Sie um Übermittlung einer Auflistung für die Kosten zu den aktuell existierenden Microsoft Lizenzen, vorwiegend hinsichtlich Betriebssystem und Office-Anwendungen. Ihre Anfrage stufe ich als Anfrage nach § 4 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) ein. Die entsprechende Auskunft ist aufgrund der Geringfügigkeit gebührenfrei. Aufgrund des komplexen und veränderlichen Lizenzportfolios haben wir Ihre Anfrage auf einen Jahreszeitraum eingegrenzt und teilen mit, dass im Jahr 2021 im Verwaltungsbereich der Stadt Dortmund über den dazu bestehenden Volumen-Lizenzvertrag Lizenzkosten für Microsoft-Produkte in Höhe von insgesamt rund 2.236.000 € entstanden sind (davon ca. 1.600.000 € für Betriebssystem und Anwendungen). Die Frage zur Nutzung von Open Source Software wird aktuell durch die Stadtverwaltung Dortmund untersucht, hierzu wird eine "Untersuchung der Potenziale von Freier Software und Offenen Standards" zum Ende des zweiten Quartals fertiggestellt. Diese wird anschließend den politischen Gremien im September 2022 zur Verfügung gestellt und anschließend veröffentlicht. Diese Untersuchung wurde bereits vor längerer Zeit initiiert. Als ein erstes Resultat wurde im Jahr 2019 ein Sachstandsbericht zum Abschluss der 1. Projektphase „Begriffe, Anforderungen und Bestandsaufnahme“ erstellt und ist auch über die dabei beteiligte Bürgerinitiative do-foss öffentlich verfügbar: https://projekt.do-foss.de/attachments/649/2019-12_-_AG_FS_-_Untersuchung_der_Potenziale_von_Freier_Software_und_Offenen_Standards_-_Sachstandsbericht_inkl._Anhaengen.pdf [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamten/in der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de. Auf ihr Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW) weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt]