Kosten Neujahrsempfang Oberbürgermeister der Stadt Cottbus

Anfrage an: Landtag Brandenburg

wie hoch sind die Kosten für die Stadtverwaltung in Bezug auf den Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters in Bezug auf:

- Miete
- Erstellung und Versand Einladungen, Porto
- Dienstleister (Catering, Werbeagentur, Veranstaltungsagentur, durchschnittlich für Referenten / Künstler etc.)
- Personal
- Nebenkosten (Reinigung etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2016
  • Frist
    30. April 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landtag Brandenburg Details
Von
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Betreff
Kosten Neujahrsempfang Oberbürgermeister der Stadt Cottbus [#16126]
Datum
25. März 2016 20:01
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch sind die Kosten für die Stadtverwaltung in Bezug auf den Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters in Bezug auf: - Miete - Erstellung und Versand Einladungen, Porto - Dienstleister (Catering, Werbeagentur, Veranstaltungsagentur, durchschnittlich für Referenten / Künstler etc.) - Personal - Nebenkosten (Reinigung etc.)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten Neujahrsempfang Oberbürgermeister …
An Landtag Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Kosten Neujahrsempfang Oberbürgermeister der Stadt Cottbus [#16126]
Datum
12. Mai 2016 11:13
An
Landtag Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten Neujahrsempfang Oberbürgermeister der Stadt Cottbus" vom 25.03.2016 (#16126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>