Kosten OSZE Treffen in Hamburg

Anfrage an: Auswärtiges Amt

wie hoch waren die Kosten des OSZE Treffens, die das Auswärtige Amt getragen hat.
Bitte schlüsseln Sie die Angaben in mindestens folgende einzel Angaben auf:
- Kosten für Anmietung der Messehallen,
- Kosten für Hotelzimmer und
- Kosten für Empfänge.

Ergebnis der Anfrage

Die Infos werden wohl im Rahmen einer kleinen Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag beantwortet werden: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP….
Um keine Kosten zu verursachen habe ich meine Anfrage zurückgezogen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2017
  • Frist
    11. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie hoch waren d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten OSZE Treffen in Hamburg [#20246]
Datum
7. Februar 2017 20:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch waren die Kosten des OSZE Treffens, die das Auswärtige Amt getragen hat. Bitte schlüsseln Sie die Angaben in mindestens folgende einzel Angaben auf: - Kosten für Anmietung der Messehallen, - Kosten für Hotelzimmer und - Kosten für Empfänge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kosten des OSZE-Treffens in Hamburg; Vg. 031-2017 Sehr geehrtA…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kosten des OSZE-Treffens in Hamburg; Vg. 031-2017
Datum
9. Februar 2017 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Sc…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017
Datum
24. Februar 2017 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246] Sehr geehrt<< Anrede >> viele…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246]
Datum
24. Februar 2017 22:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben, dass gem. § 6 Satz 2 IFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von meiner Anfrage betroffen sind. Können Sie mir diesen Punkt bitte näher erläutern? Die Kosten selbst können aus meiner Sicht nicht der Auslöser für ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein. Gem. § 7 Abs. 1 IFG muss ich meinen Antrag nur in Ausnahmefällen begründen. Ein solcher Ausnahmefall, der sich aus §§ 5 Abs. 1, Abs. 2 und § 6 IFG ergeben müsste, ist aus meiner Sicht nicht einschlägig. Welches Interesse ist aus Ihrer Sicht schutzwürdig und macht ein Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 IFG notwendig? Können Sie mir sagen, wie hoch Sie die Kosten meiner Anfrage schätzen? Ein grober Schätzwert wäre sehr hilfreich. Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich e…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017
Datum
7. März 2017 18:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246]
Datum
7. März 2017 20:13
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Erklärungen zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und der groben Kostenschätzung. Ich beantrage nicht die Übersendung der genauen Kalkulation der Messe Hamburg oder anderer Beteiligter, auch ist für mich nicht ersichtlich, dass durch eine Aufstellung der Kosten des OSZE Treffens in Hamburg Kalkulationen, die als ein Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, veröffentlicht werden müssen. Mir genügt die Übersendung einer einfachen Kostenaufstellung. Im Auswärtigen Amt muss doch eine so eine einfache Aufstellung der Kosten vorhanden sein, die die von mir angefragt Informationen enthält? Mit einer Weitergabe meiner Informationen im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens bin ich nicht einverstanden. Dieses Verfahren lässt sich wohl auch ohne die Weitergabe durchführen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246]
Datum
8. März 2017 09:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> erlauben Sie mir noch einen kleinen Nachtrag. Wenn es hilfreich für die Bearbeitung meiner Anfrage ist, wäre ich auch mit einer Aufschlüsselung der Kosten nach den Kostenkategorien - Bewirtung - Anmietung und - Transportation einverstanden. In diesem Fall wären die Kosten nicht einem einzelnen Unternehmen zuzuordnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246] Sehr geehrt<< Anrede &g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 031-2017 [#20246]
Datum
22. März 2017 22:27
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit ziehe ich meine Informationsfreiheitsanfrage zurück. Ich habe gesehen, dass die Links-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt hat, die auch die von mir angefragten Informationen beinhaltet (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/805/80563.html) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>