Kosten pro Asylbewerder für die Gemeinden

Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass ein Geflüchteter den Steuerzahler 11800 € pro Jahr kostet. Frage: Wie hoch ist der Betrag pro Geflüchteten, den die aufnehmende Kommune davon bekommt. Muss die Kommune diese Gelder beantragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2016
  • Frist
    11. Dezember 2016
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Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregieru…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten pro Asylbewerder für die Gemeinden [#19033]
Datum
11. November 2016 11:46
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass ein Geflüchteter den Steuerzahler 11800 € pro Jahr kostet. Frage: Wie hoch ist der Betrag pro Geflüchteten, den die aufnehmende Kommune davon bekommt. Muss die Kommune diese Gelder beantragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
B/0142.27-1/907 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage an das Bayerische Staatsministerium …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Kosten pro Asylbewerder für die Gemeinden [#19033]
Datum
1. Dezember 2016 14:42
Status
B/0142.27-1/907 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde an das für die Asylsozialpolitik in Bayern zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration weitergeleitet. Die Kosten der Asylbewerber und Flüchtlinge in Bayern trägt der Freistaat Bayern. Die Landkreise buchen direkt auf den Staatshaushalt, die kreisfreien Städte stellen ihre Kosten dem Freistaat Bayern in Rechnung. Für die Gemeinden entstehen keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen