Kosten Regenbogenportal

Ausführliche und umfangreiche Informationen und Unterlagen zu den Kosten vom "Regenbogenportal".
(https://www.regenbogenportal.de/)

Insbesondere interessieren mich diesbezüglich auch, aber nicht ausschließlich, die Kosten welchen für den laufenden Betrieb entstehen und die Kosten welche für die Entwicklung entstanden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausführliche und um…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Regenbogenportal [#149033]
Datum
6. Juni 2019 19:45
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausführliche und umfangreiche Informationen und Unterlagen zu den Kosten vom "Regenbogenportal". (https://www.regenbogenportal.de/) Insbesondere interessieren mich diesbezüglich auch, aber nicht ausschließlich, die Kosten welchen für den laufenden Betrieb entstehen und die Kosten welche für die Entwicklung entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
hier: fehlende Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in leider erhielt ich bezüglich der im Betreff gena…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Regenbogenportal [#149033]
Datum
25. Juni 2019 09:01
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
hier: fehlende Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in leider erhielt ich bezüglich der im Betreff genannten Anfrage noch keine Eingangsbestätigung. Bitte senden Sie mir diese noch zeitnah unter Nennung meines Zeichens (!) zu. Bitte senden Sie mir ganz allgemein alle Schreiben ausschließlich unter Nennung meines Zeichens (sechs Zahlen, beginnend mit einer Raute. z.B. #123456) zu. Nur so ist eine schnelle und unkomplizierte Zuordnung möglich. Sollte ich mehrere Anfragen an Sie gestellt haben bitte ich ausdrücklich um einzelne Eingangsbestätigungen. Ich bevorzuge eine elektronische Eingangsbestätigung (per eMail). Sie können zum Beispiel ganz einfach auf meine eMail antworten. Ihre Antwort wird dann meiner im Betreff genannten Anfrage automatisch zugeordnet. Sollten Sie mir zwischenzeitlich bereits eine Eingangsbestätigung oder eine Antwort auf anderem Wege als per eMail zugesandt haben so betrachten Sie diese eMail bitte als Gegenstandslos. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 06. Juni 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Kosten Regenbogenportal [#149033]
Datum
1. Juli 2019 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 06. Juni 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Kosten, welche für den laufenden Betrieb sowie für die Entwicklung des Regenbogenportals entstanden sind. Des Weiteren bitten Sie um die Übersendung aller relevanten Dokumente zum Regenbogenportal. Für den Zeitraum von 2016 - 2020 wurde für das Portal insgesamt 961.502,74 Euro veranschlagt. Diese Ausgaben umfassen die Entwicklung sowie den laufenden Betrieb des Regenbogenportals. Vor der Herausgabe der von Ihnen erbetenen ausführlichen und umfangreichen Darlegung aller Unterlagen zu den Kosten vom "Regenbogenportal" ist nach § 8 Abs. 1 IFG ein Drittbeteiligungsverfahren mit den beteiligten Vertragspartner durchzuführen. Auch enthalten die angeforderten Informationen personenbezogene Daten iSv § 5 IFG, welche geschwärzt werden müssen. Sind Sie damit einverstanden? Aufgrund der Drittbetroffenheit ist es zudem notwendig, dass Sie Ihren Antrag begründen, vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Bitte reichen Sie diese Begründung nach, falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bei der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens Gebühren entstehen. Danach müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro berechnen. Die Gebühren sind auch dann zu erheben, sollte im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens die Freigabe der Dokumente abgelehnt werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 09.07.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen