Kosten Schreiben des Finanzministers

Auflage und Kosten des Schreibens des Finanzministers, das dem Steuerbescheid 2016 beiliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2017
  • Frist
    31. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Schreiben des Finanzministers [#20496]
Datum
25. Februar 2017 11:06
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflage und Kosten des Schreibens des Finanzministers, das dem Steuerbescheid 2016 beiliegt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Infoermationsfreiheitsgesetz NRW - Schreiben des Finanzministers Sehr geehrtAntragsteller/in Im J…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Infoermationsfreiheitsgesetz NRW - Schreiben des Finanzministers
Datum
7. März 2017 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Im Jahr 2016 wurden 1.170.272 steuerliche Begleitschreiben des Finanzministers verschickt. Die Kosten pro Schreiben betrugen rund 2,5 Cent. Mit freundlichen Grüßen