Sehr geehrter Herr Brinkmann,
die Kosten für die Schulbuchbeschaffung beliefen sich nach den
Ausschreibungsergebnissen für das Jahr 2013/14 auf 184.500 EUR und für
das Schuljahr 2014/15 auf 180.000 EUR.
Mit freundlichenGrüßen
Ellen Eichmeier
>>> Samuel Brinkmann <
<Name und E-Mail-Adresse>>
27.1.2015 15:59 >>>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Kosten für Schulbücher, für die Schulen in
Flensburg, in den Jahren 2013 und 2014.
Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des
Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG
betroffen sind..
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit
nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem
Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten
anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2
VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens
nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8
EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende
Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen