Kosten sind für die Kinder- und Jugendförderung seit 2014/15/16

Anfrage an: Stadt Dresden

Welche Kosten sind für die Kinder- und Jugendförderung seit 2014 angefallen?
Bitte schlüsseln Sie diese nach Jahr und Kostenstellen auf!

Ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Wenig

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2016
  • Frist
    14. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Steffen Wenig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Dresden Details
Von
Steffen Wenig
Betreff
Kosten sind für die Kinder- und Jugendförderung seit 2014/15/16 [#19090]
Datum
14. November 2016 16:01
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für die Kinder- und Jugendförderung seit 2014 angefallen? Bitte schlüsseln Sie diese nach Jahr und Kostenstellen auf! Ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steffen Wenig
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Wesermarsch (Informationsfreiheitssatzung Wesermarsch). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Steffen Wenig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Steffen Wenig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Steffen Wenig

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!