Kosten U3 Ausbau

Welche Kosten sind der Stadt Bad Münstereifel durch den Ausbau der U3-Betreuung entstanden? Dabei bitte ich die Ausgaben aufgeschlüsselt nach Kostenursachen darzustellen.

Insbesondere die von der Stadt zu tragende Differenz zwischen tatsächlichen Bau-/Ausstattungskosten und den Zuschüssen von Kreis, Land und Bund ist von Interesse für mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2013
  • Frist
    12. November 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten U3 Ausbau
Datum
10. Oktober 2013 15:08
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind der Stadt Bad Münstereifel durch den Ausbau der U3-Betreuung entstanden? Dabei bitte ich die Ausgaben aufgeschlüsselt nach Kostenursachen darzustellen. Insbesondere die von der Stadt zu tragende Differenz zwischen tatsächlichen Bau-/Ausstattungskosten und den Zuschüssen von Kreis, Land und Bund ist von Interesse für mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, urlaubsbedingt komme ich erst heute zurück auf Ihre Anfrage vom 10.10.2013 ü…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
AW: Kosten U3 Ausbau
Datum
30. Oktober 2013 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, urlaubsbedingt komme ich erst heute zurück auf Ihre Anfrage vom 10.10.2013 über die Kosten zum U3-Ausbau in der Stadt Bad Münstereifel. Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich die Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft des Deutsches Rotes Kreuzes (DRK), des Deutschen Kinderschutzbundes e. V. sowie der Kirchengemeinden St. Chrysanthus und Daria und St. Bartholomäus. Nur diese freien und kirchlichen Träger der jeweiligen Einrichtungen bzw. der Kreis Euskirchen als gesetzlicher Aufgabenträger sind in der Lage, Ihnen Informationen zu einmaligem (insbes. Bau- und Einrichtungskosten) und laufendem Aufwand (insbes. Personal- und Sachkosten) für die U3-Betreuung im Stadtgebiet Bad Münstereifels zu liefern. Die Stadt Bad Münstereifel hat zum 01.08.2010 ihre Trägerschaft auf das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen e.V. übertragen und betreibt seither keine eigenen Kindertageseinrichtungen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schick Datenschutzbeauftragte *********************************************************** Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister - Gaby Schick Behördliche Datenschutzbeauftragte Marktstraße 11 - 15 53902 Bad Münstereifel Telefon: 02253/505-177 Telefax: 02253/505-114 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ***********************************************************
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Schick, die Frage bezog sich gerade nicht auf die Kosten, die durch die Träger, den Kreis Euski…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten U3 Ausbau
Datum
21. November 2013 21:42
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Sehr geehrte Frau Schick, die Frage bezog sich gerade nicht auf die Kosten, die durch die Träger, den Kreis Euskirchen oder das Land NRW/den Bund getragen worden sind. Vielmehr war nach den Kosten gefragt, die der Stadt Bad Münstereifel durch den U3-Ausbau entstanden sind. Nach Aussagen des Bürgermeisters gibt es nach Abzug der Anteile von Land/Bund und Kreis eine Differenz, die die Stadt zu tragen gehabt hat. Nach diesen Kosten war gefragt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Sie erreichen mich in der Regel Di 08:00 b…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Kosten U3 Ausbau
Datum
21. November 2013 21:47
Status
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Sie erreichen mich in der Regel Di 08:00 bis 16:00 und Mi. 08:00 bis 12:00. Diese Nachricht wird automatisch erzeugt.

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Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen nachgefragten Kosten zum U3-Ausbau in der Stadt Bad Münstereif…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
AW: Kosten U3 Ausbau
Datum
27. November 2013 11:04
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen nachgefragten Kosten zum U3-Ausbau in der Stadt Bad Münstereifel können nicht beziffert werden, da es sich in allen Kindertagesstätten um gemischte Gruppen mit Kindern von 0 bis 6 Jahre handelt, die gemeinsam betreut werden. Der Aufwand speziell für die Betreuung der unter 3-jährigen kann aus diesem Grund nicht separat aufgeschlüsselt bzw. herausgerechnet werden. Der Leiter der Zentralen Immobilienverwaltung, Herr Ley, ist gerne bereit, dieses Thema in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zu erörtern, und Ihnen Zusammenhänge zur erläutern. Bitte vereinbaren Sie mit ihm einen Gesprächstermin. (Tel. 02253/505-215). Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen