Kosten und Begründung für die Entwicklung und den Betrieb der Bienen App

- Dokumente, welche die Entscheidung für die Erstellung der Bienen App ( siehe auch http://www.bmel.de/DE/Tier/3_Nutztierhaltung/Bienen/_texte/BienenApp.html ) begründen
- Auflistung der externen Kosten für die Erstellung und den Betrieb der App
- Auflistung der internen Kosten/Zeitkosten für die Erstellung dieser App

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2014
  • Frist
    20. Mai 2014
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, wel…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Begründung für die Entwicklung und den Betrieb der Bienen App [#6278]
Datum
16. April 2014 14:34
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, welche die Entscheidung für die Erstellung der Bienen App ( siehe auch http://www.bmel.de/DE/Tier/3_Nutztierhaltung/Bienen/_texte/BienenApp.html ) begründen - Auflistung der externen Kosten für die Erstellung und den Betrieb der App - Auflistung der internen Kosten/Zeitkosten für die Erstellung dieser App
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antragsteller/in: Kosten und fachliche Begründung für die Entwicklung der Bienen-App Az: 514-34207/0005 Sehr gee…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antragsteller/in: Kosten und fachliche Begründung für die Entwicklung der Bienen-App
Datum
6. Mai 2014 10:45
Status
Warte auf Antwort
Az: 514-34207/0005 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> senden. "FragdenStaat.de" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail-Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüße gez. Dr. Kalisch Im Auftrag
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AW: Antragsteller/in: Kosten und fachliche Begründung für die Entwicklung der Bienen-App [#6278] Sehr geehrte Dam…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antragsteller/in: Kosten und fachliche Begründung für die Entwicklung der Bienen-App [#6278]
Datum
17. Mai 2014 11:56
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail! Unten finden Sie meine Postanschrift und persönliche E-Mail-Adresse. Ich bitte sie um Beantwortung meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 6278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kosten und Begründung für die Entwicklung und den Betrieb der Bienen App
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Kosten und Begründung für die Entwicklung und den Betrieb der Bienen App
Datum
27. Mai 2014
Status
Anfrage abgeschlossen