Kosten und Genehmigung der Kamapgne "Freiheit bewegt"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

per Post habe ich am 9.11.2012 einen Brief im Namen von Rainer Brüderle enthalten, der ein Formular enthielt, mit dem man sich als Dialog Partner der FDP Bundestagsfraktion anmelden kann.

Bitte teilen Sie mir mit, wie diese Sendung zustande kam und wie sichergestellt ist, dass nicht gegen das Gesetz zur Parteienfinanzierung verstoßen wurde.

Liegt hierzu eine Befassung des Ältestenrates des dt. Bundestages, der Bundestagsverwaltung, des Bundespresseamtes oder des Bundesfinanzhofes vor?

Anmerken möchte ich, dass ich es als Bürger nicht wünsche, dass solche Informationskampagnen durch Steuergelder finanziert werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2012
  • Frist
    11. Dezember 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: per Post habe ic…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Genehmigung der Kamapgne "Freiheit bewegt"
Datum
9. November 2012 14:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
per Post habe ich am 9.11.2012 einen Brief im Namen von Rainer Brüderle enthalten, der ein Formular enthielt, mit dem man sich als Dialog Partner der FDP Bundestagsfraktion anmelden kann. Bitte teilen Sie mir mit, wie diese Sendung zustande kam und wie sichergestellt ist, dass nicht gegen das Gesetz zur Parteienfinanzierung verstoßen wurde. Liegt hierzu eine Befassung des Ältestenrates des dt. Bundestages, der Bundestagsverwaltung, des Bundespresseamtes oder des Bundesfinanzhofes vor? Anmerken möchte ich, dass ich es als Bürger nicht wünsche, dass solche Informationskampagnen durch Steuergelder finanziert werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnis. …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Kosten und Genehmigung der Kamapgne "Freiheit bewegt"
Datum
11. Dezember 2012 15:43
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Heusinger