Guten Tag, Herr
Anonymer Nutzer!
Über einige Umwege haben wir Ihre Anfrage gestern Nachmittag erhalten.
Ob Sie sich mal bei mir telefonisch melden? Oder mir Ihre Kontaktdaten
schicken, damit ich Sie anrufen kann? Wir wüssten schon gerne, wer Sie
sind und für welchen Zweck Sie die Antworten benötigen. Sind Sie
Journalist? Oder Hörer des WDR?
Sie erreichen mich telefonisch unter den unten stehenden Nummern.
Danke.
Mit freundlichen Grüße, Uwe-Jens Lindner
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WESTDEUTSCHER RUNDFUNK KÖLN
Presse und Information
Programmkommunikation
50600 Köln
Telefon + 49 221 220 7123
Fax + 49 221 220 77 7123 Mobil + 49 173 546 90 44
<<E-Mailadresse>>
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel kosten die Verkehrsmeldungen für den Autoverkehr jedes Jahr?
Wieviel Prozent der Sendezeit machen die Autoverkehrsnachrichten aus?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu
Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen
(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen * IFG NRW), dem
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen
betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands,
dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt werden wird, bitte ich nach * 2 VerwGebO IFG NRW von der
Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen
sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach *5 (2) UIG
NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten
anzugeben.
Ich verweise auf * 5 Abs. 2 IFG NRW, * 2 UIG NRW und bitte, mir die
erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach *5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form
(E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere
ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen