Kosten und Nutzen von der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur verfolgt Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung. In Ihren Jahresberichten, haben Sie hierzu einige Statistiken und Kennzahlen veröffentlicht.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Wie hoch sind die ungefähren Kosten für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung (Rufnummern-Spam, Preisangabeverstöße, Predictive Dailer)? Hierunter werden die Kosten innerhalb der BNetzA zum Unterhalt dieser Abteilung / Stellen verstanden.

2. Wie hoch sind die Einnahmen der letzten drei Jahre aufgrund von Bußgeldbescheiden in den unter Frage 1 genannten Bereich? Bitte nach Jahr auflisten.

3. Wie hoch waren die Erfolgsquoten unter den in Frage 1 u. 2 verschickten Bußgeldbescheiden? Bitte nach Jahr auflisten.

4. In wie weit findet eine Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2012
  • Frist
    25. September 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzag…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Nutzen von der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch
Datum
23. August 2012 18:32
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur verfolgt Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung. In Ihren Jahresberichten, haben Sie hierzu einige Statistiken und Kennzahlen veröffentlicht. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Wie hoch sind die ungefähren Kosten für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung (Rufnummern-Spam, Preisangabeverstöße, Predictive Dailer)? Hierunter werden die Kosten innerhalb der BNetzA zum Unterhalt dieser Abteilung / Stellen verstanden. 2. Wie hoch sind die Einnahmen der letzten drei Jahre aufgrund von Bußgeldbescheiden in den unter Frage 1 genannten Bereich? Bitte nach Jahr auflisten. 3. Wie hoch waren die Erfolgsquoten unter den in Frage 1 u. 2 verschickten Bußgeldbescheiden? Bitte nach Jahr auflisten. 4. In wie weit findet eine Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale statt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Die Verfolgung von unerwünschter T…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
IFG-Anfrage: WG: Kosten und Nutzen von der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch
Datum
19. September 2012 18:20
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Die Verfolgung von unerwünschter Telefonwerbung, Cold Calls und die Bekämpfung des Mehrwertdiensterufnummern-Missbrauchs verursacht bei der BNetzA jährlich steigende Kosten in Höhe von zuletzt rund 8,5 Mio € (im Jahr 2011). 2. Die Einnahmen aus Bußgeldern betrugen im Jahr 2009: rd. 14 T €, im Jahr 2010: rund 120 T €, im Jahr 2011: rund 65 T €. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 307 T € vereinnahmt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei Einlegung von Rechtsmitteln und nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht die dann verhängten Bußgelder in die Landeskasse fließen und daher in den genannten Jahreswerten nicht enthalten sind. Über die Höhe dieser Beträge liegen hier keine Informationen vor. 3. Die 3. Frage ist zu ungenau, um beantwortet zu werden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Erfolg einer Missbrauchsbekämpfung nur sehr schwierig festzustellen ist, da es keine zuverlässigen Zahlen über die Rechtsverstöße mit und ohne Verfolgung gibt. 4. Die Bundesnetzagentur bietet regelmäßig, ca. einmal im Jahr, Informationsveranstaltungen für die Verbraucherzentralen der Länder und den Bundesverband der Verbraucherzentralen an. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen für den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur bei der Verfolgung des Rufnummernmissbrauchs zu sensibilisieren. Gehen bei den Verbraucherzentralen Beschwerden über Rufnummernmissbrauch ein, werden diese in geeigneten Fällen an die Bundesnetzagentur weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Sie unter der „Wettbewerbszentrale“ den „Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e. V.“ verstehen. Mit diesem findet ein Informationsaustausch statt, soweit dieser für die Bearbeitung von Einzelfällen konkret erforderlich scheint. Im Übrigen verweise ich Sie auf die Jahresberichte der Bundesnetzagentur. Diese können Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) unter „Berichte“ einsehen.“ Etwaige Akten, aus welchen ausführliche Informationen betreffend die Zusammenarbeit zwischen der Wettbewerbszentrale und den Verbraucherzentralen einerseits und unserem Haus andererseits ersichtlich sind, liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Bautz Bundesnetzagentur Referat Z 24 -Haushalt- 0228 14 4137