Kosten und Nutzerzahlen der BORISplus.NRW App

- Kostenübersicht über die Entwicklung der BORISplus.NRW App (nach Möglichkeit getrennt nach Betriebssystem)
- Anzahl der Nutzer (Downloads) der o.g. App (nach Möglichkeit getrennt nach Betriebssystem)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2013
  • Frist
    25. Mai 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Nutzerzahlen der BORISplus.NRW App
Datum
23. April 2013 18:52
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kostenübersicht über die Entwicklung der BORISplus.NRW App (nach Möglichkeit getrennt nach Betriebssystem) - Anzahl der Nutzer (Downloads) der o.g. App (nach Möglichkeit getrennt nach Betriebssystem)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Anfrage zu BORISapp (II) Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf Ihre u.g. Anfrage übersende ich mit die…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Anfrage zu BORISapp (II)
Datum
2. Mai 2013 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf Ihre u.g. Anfrage übersende ich mit dieser Email die Antwort des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ihrer Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Klaus Mattiseck  
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage "Kosten der BORISplus.NRW App" Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Verm…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kosten der BORISplus.NRW App"
Datum
7. Mai 2013 19:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4058 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, da Kosten meiner Meinung nach keine schützenwürdigen Daten sind. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kosten der BORISplus.NRW App" Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.05.2013 wird …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kosten der BORISplus.NRW App"
Datum
8. Mai 2013 08:24
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.05.2013 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Kosten der BORISplus.NRW App" Ihre E-Mail vom 07.05.2013 Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Kosten der BORISplus.NRW App" Ihre E-Mail vom 07.05.2013
Datum
23. Juli 2013 07:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
364,2 KB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag beim Ministerium für Inneres und Kommunales auf Informationszugang zu der Kostenübersicht der BORISplus.NRW App und der Anzahl der Nutzer Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Schulte-Zurhausen ******************************************************************************************************* Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/>
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AZ 49.2.3.1.16-1585/13 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag beim Ministerium für I…
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) auf Informationszugang zu der Kostenübersicht der BORISplus.NRW App und der Anzahl der Nutzer E-Mail vom 07.05.2013 des MIK NRW vom 05.02.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie meine Stellungnahme an das MIK NRW vom heutigen Tag. Das MIK NRW hatte mit Schreiben vom 05.02.2014 eine Stellungnahme abgegeben. Leider konnte ich dieses Schreiben auf der Internetseite www.fragdenstaat.de bisher nicht finden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie das Schreiben überhaupt erhalten haben, da ansonsten die weitere Stellungnahme des LDI NRW von Ihnen nicht nachvollzogen werden kann. Sie können mich auch unter o.a. Telefonnummer zurückrufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ 49.2.3.1.16-1585/13 [#4058] Sehr geehrt<< Anrede >> erst einmal vielen Dank für Ihren Einsatz…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ 49.2.3.1.16-1585/13 [#4058]
Datum
11. April 2014 17:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> erst einmal vielen Dank für Ihren Einsatz in diesem Fall, es freut mich sehr, dass die Beauftragen für Datenschutz sich so für die Rechte der Bürerginnen und Bürger einsetzen! Zum konkreten Fall muss ich sagen, dass ich das Schreiben vom 05.02.2014 des MIK nie erhalten und daher auch nicht auf fragdenstaat.de veröffentlicht habe. Könnten Sie mir dieses bitte noch zusenden (am einfachsten per Mail)? Freundliche Grüße, Antragsteller/in Anfragenr: 4058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: AZ 49.2.3.1.16-1585/13 [#4058] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AZ 49.2.3.1.16-1585/13 [#4058]
Datum
14. April 2014 11:55
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Anfrage zu BORISapp Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, versehentlich hatten Sie, wie jetzt festgestellt…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Anfrage zu BORISapp
Datum
12. Mai 2014 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, versehentlich hatten Sie, wie jetzt festgestellt wurde, meine Email vom 11.02.2014 mit weitergehenden Ausführungen in der o.g. Angelegenheit nicht erhalten. Diese Email nebst Anhang übersende ich hiermit zu Ihrer Kenntnis und Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Antrag nach dem IFG NRW Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Ministerium für Inneres und Kommunales des L…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 20.05.2014 eine Stellungnahme geschickt, deren Veröffentlichung und Weiterleitung nicht zugestimmt wurde. Ich habe mit Schreiben vom 30.06.2014 auf diese Stellungnahme geantwortet, meine Antwort habe ich beigefügt. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Mit freundlichen Grüßen