Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung öffentlichen Raums

Informationen im Zusammenhang mit Forderungen für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum, und zwar wie folgt:

I.) Kosten/Finanzmittel des Bundes für Videoüberwachung im öffentlichen Raum

a.) Wie hoch ist der von Herrn Hans-Peter Friedrich angesprochene Bundesetat für Videoüberwachung im Haushalt 2013?

b.) Herr Friedrich verlangt ebenfalls eine Aufstockung dieses Etats für den Haushalt 2014. Wie hoch soll dieser für dieses Jahr werden?

c.) Wie hoch waren dann die gleichartigen Bundesetat-Anteile "für Videoüberwachung" in den Jahren 1990 bis 2012?

Für die Beantwortung der Fragen a bis c bitte ich um Nennung der Zahlen pro Jahr und um eine Aufgliederung in Teilsummen, soweit wie möglich.

Bezug:
http://de.nachrichten.yahoo.com/innenminister-friedrich-die-video%C3%BCberwachung-ausbauen-181024962.html

II.) Zahlen zum erfolgreichen Einsatz von Videoüberwachung

Laut einem Bericht der "tageszeitung" vom 17.12.2012
https://www.taz.de/Nach-der-Bonner-Bombe/!107606/
gibt es eine Studie oder Statistiken, die aus Ihrer Sicht die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume rechtfertigen.

Die entsprechenden Äußerungen einer Sprecherin Ihres Hauses werden wie folgt wiedergegeben:

"Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 seien mittels Videotechnik 3.639 strafrechtliche Delikte entdeckt worden. Durch den Videobeweis hätten 1.230 aufgeklärt werden können. Dies sei eine Aufklärungsquote von fast einem Drittel der entdeckten Delikte."

d.) Ich bitte um Zusendung der Studie oder desjeningen Dokuments, aus dem diese Zahlen zu entnehmen sind. Falls dort nicht bereits aufgeführt bitte ich um eine Aufteilung der Zahlen bezüglich Prävention und Strafverfolgung.

Zur Information: Die Auskunft nach d habe ich bereits - bis jetzt erfolglos - auf anderem Wege bei Ihnen angefragt. Von daher nun die Anfrage entsprechend IFG.

Die per BMI-Kontaktformular an Sie gerichtete Nachfrage, warum meine E-Mails an das Bundesinnenministerium abgeblockt bzw. zurückgewiesen werden (und zwar sogar bei Verwendung unterschiedlicher E-Mail-Adressen des BMI) bitte ich unabhängig hiervon beantwortet zu bekommen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2013
  • Frist
    12. Februar 2013
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen im…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung öffentlichen Raums
Datum
10. Januar 2013 08:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen im Zusammenhang mit Forderungen für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum, und zwar wie folgt: I.) Kosten/Finanzmittel des Bundes für Videoüberwachung im öffentlichen Raum a.) Wie hoch ist der von Herrn Hans-Peter Friedrich angesprochene Bundesetat für Videoüberwachung im Haushalt 2013? b.) Herr Friedrich verlangt ebenfalls eine Aufstockung dieses Etats für den Haushalt 2014. Wie hoch soll dieser für dieses Jahr werden? c.) Wie hoch waren dann die gleichartigen Bundesetat-Anteile "für Videoüberwachung" in den Jahren 1990 bis 2012? Für die Beantwortung der Fragen a bis c bitte ich um Nennung der Zahlen pro Jahr und um eine Aufgliederung in Teilsummen, soweit wie möglich. Bezug: http://de.nachrichten.yahoo.com/innenminister-friedrich-die-video%C3%BCberwachung-ausbauen-181024962.html II.) Zahlen zum erfolgreichen Einsatz von Videoüberwachung Laut einem Bericht der "tageszeitung" vom 17.12.2012 https://www.taz.de/Nach-der-Bonner-Bombe/!107606/ gibt es eine Studie oder Statistiken, die aus Ihrer Sicht die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume rechtfertigen. Die entsprechenden Äußerungen einer Sprecherin Ihres Hauses werden wie folgt wiedergegeben: "Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 seien mittels Videotechnik 3.639 strafrechtliche Delikte entdeckt worden. Durch den Videobeweis hätten 1.230 aufgeklärt werden können. Dies sei eine Aufklärungsquote von fast einem Drittel der entdeckten Delikte." d.) Ich bitte um Zusendung der Studie oder desjeningen Dokuments, aus dem diese Zahlen zu entnehmen sind. Falls dort nicht bereits aufgeführt bitte ich um eine Aufteilung der Zahlen bezüglich Prävention und Strafverfolgung. Zur Information: Die Auskunft nach d habe ich bereits - bis jetzt erfolglos - auf anderem Wege bei Ihnen angefragt. Von daher nun die Anfrage entsprechend IFG. Die per BMI-Kontaktformular an Sie gerichtete Nachfrage, warum meine E-Mails an das Bundesinnenministerium abgeblockt bzw. zurückgewiesen werden (und zwar sogar bei Verwendung unterschiedlicher E-Mail-Adressen des BMI) bitte ich unabhängig hiervon beantwortet zu bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Michael Ebeling
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten und Präventions-Sinn von mehr Vid…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung öffentlichen Raums
Datum
12. Februar 2013 08:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung öffentlichen Raums" vom 10.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag vom 10. Januar 2013
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 10. Januar 2013
Datum
15. Februar 2013
Status
Warte auf Antwort
Michael Ebeling
AW: Ihr Antrag vom 10. Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Az. ZI4-13002/4#26 kündigen Sie mir i…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. Januar 2013
Datum
16. Februar 2013 15:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Az. ZI4-13002/4#26 kündigen Sie mir in Ihrem Schreiben vom 13.2.2013 zur Erledigung meines IFG-Antrags Kosten in Höhe von gesamt 90 Euro an und bitten um meine Entscheidung dazu. Bevor ich mich dafür oder dagegen entschließe möchte ich Sie bitten, mir etwas genauer Information darüber zu erteilen, in welchem Umfang ich ggf. bei einer Beantwortung zu rechnen hätte, sofern ich 90 Euro dafür ausgebe? Das ist nämlich viel Geld für mich und ich benötige eine ausreichend detaillierte Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob ich dieses Geld investieren will oder eben nicht. Wie gehaltvoll würde die Antwort aus Ihrem Hause also ausfallen? Danke für Ihr Verständnis und viele gute Grüße, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fragen zu Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Fragen zu Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums
Datum
18. Februar 2013
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

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Michael Ebeling
AW: Fragen zu Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums Sehr geehrte Damen und…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Fragen zu Kosten und Präventions-Sinn von mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums
Datum
28. Februar 2013 12:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem letzten Schreiben vom 18.2.2013 kündigten Sie mir Kosten in Höhe von 90 Euro im Falle einer (Teil-)Beantwortung der Fragen a-c meines IFG-Antrags an. Dessen Frage zu d können Sie eigener Angabe nach überhaupt nicht beantworten. Ersteres halte ich für völlig unverhältnismäßig, letzteres für sehr merkwürdig, wenn die Zahlen, um deren Quellen-Beleg ich gebeten hatte, für die Bewerbung von mehr öffentlichen Geldern für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum vorgeführt und benutzt werden. Aus den Unverhältnismäßigkeitsgründen ziehe ich diesen IFG-Antrag daher zurück. Viele gute Grüße aus Hannover, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>