Kosten und Quellcode der Apps

- die Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Apps "TU Dortmund" für Android und iOS
- die Quellcodes der Apps "TU Dortmund" für Android und iOS
- den Quellcode der Serverkomponenten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
21. Oktober 2020 13:24
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Apps "TU Dortmund" für Android und iOS - die Quellcodes der Apps "TU Dortmund" für Android und iOS - den Quellcode der Serverkomponenten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
24. November 2020 08:25
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#201359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage, die wir in Briefform beantworten wollen. Zum Nachweis Ihrer…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
25. November 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage, die wir in Briefform beantworten wollen. Zum Nachweis Ihrer Identität und damit wir Ihnen die Auskünfte postalisch zustellen können, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit. Unabhängig vom Erfordernis eines Identitätsnachweises möchte ich Sie darauf hinweisen, dass durch die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit der Informationszugangsanspruch speziell in Bezug auf Hochschulen beschränkt wird. Nach § 2 Abs.3 IFG NRW gilt das IFG für Hochschulen nur, soweit die Universitäten nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfungen tätig werden. Hiervon erfasst werden auch alle sonstigen unmittelbar wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, d.h. auch alle Forschung, Lehre und Prüfungen vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten einschließlich der organisatorischen Betreuung und Sicherheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar sehe ich keinen Sinn, mir nur per Post zu antworten, jedoch habe Sie meine Adr…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
25. November 2020 10:00
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar sehe ich keinen Sinn, mir nur per Post zu antworten, jedoch habe Sie meine Adresse sowieso vorliegen. Trotzdem sende ich Ihnen nun meine Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
30. November 2020 13:46
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#201359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
2. Dezember 2020 14:58
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#201359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da nach Ansicht der LDI NRW keine Notwendigkeit der Erhebung einer Postadresse beste…
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Von
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Betreff
AW: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
2. Dezember 2020 23:15
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da nach Ansicht der LDI NRW keine Notwendigkeit der Erhebung einer Postadresse besteht (https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-zoom-und-cisco-webex/), beantrage ich die Löschung meiner Adresse aus diesem Kontext. Ich berufe mich dabei auf Art. 17 S.1 d) DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
7. Dezember 2020 08:10
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#201359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Technische Universität Dortmund
Hallo Antragsteller/in danke für die Erinnerung. Ihre Anfragen werden geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden …
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
WG: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
7. Dezember 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in danke für die Erinnerung. Ihre Anfragen werden geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden wir uns unaufgefordert mit ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
14. Dezember 2020 16:30
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#201359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten und Quellcode der Apps [#201359]
Datum
17. Dezember 2020 13:02
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ vom 21.10.2020 (#201359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Technische Universität Dortmund
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Technische Universität Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
17. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,0 MB
geschwärzt
3,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#20…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#201359]
Datum
17. Dezember 2020 17:44
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit widerspreche ich Ihrem Ablehnungsbescheid. Ihre Ablehnungsgründe liegen m.E. nicht vor. Es ist kein wirtschaftlicher Schaden erkennbar, der bei Veröffentlichung der App entstehen würden. Da die Apps auf Basis von Open Source Tools entwickelt wurden, ist ein großer Teil der Apps öffentlich zugänglich und unterliegt keine Geschäftsgeheimnis. Weiterhin ist weitläufig bekannt, dass die App mit dem freien Web-Framework Cordova und weiteren Komponenten entwickelt wird. Dies lässt sich auch einfach ermitteln, indem das Paket, das für die Android-Plattform im Internet bereitgestellt wird, entpackt wird. Dort lässt kann man Quellcode begutachten, der von den genutzten Werkzeugen erzeugt wurde. Dazu sind keine besonderen Fachkenntnisse notwendig. Dies kann mit Hilfe von Standardprogrammen, die z.T. in üblichen Betriebssystemen enthalten sind, erfolgen. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Email. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und eine Rücknahme der Ablehnung. Weiterhin werde ich parallel die LDI NRW anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ [#201359] [#201359]
Datum
17. Dezember 2020 17:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201359/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnungsgründe m.E. nicht vorliegen. Es ist kein wirtschaftlicher Schaden erkennbar, der bei Veröffentlichung der App entstehen würden. Da die Apps auf Basis von Open Source Tools entwickelt wurden, ist ein großer Teil der Apps öffentlich zugänglich und unterliegt keine Geschäftsgeheimnis. Weiterhin ist weitläufig bekannt, dass die App mit dem freien Web-Framework Cordova und weiteren Komponenten entwickelt wird. Dies lässt sich auch einfach ermitteln, indem das Paket, das für die Android-Plattform im Internet bereitgestellt wird, entpackt wird. Dort lässt kann man Quellcode begutachten, der von den genutzten Werkzeugen erzeugt wurde. Dazu sind keine besonderen Fachkenntnisse notwendig. Dies kann mit Hilfe von Standardprogrammen, die z.T. in üblichen Betriebssystemen enthalten sind, erfolgen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201359.pdf - 2020-12-17_2-ifg-app.pdf - 2020-12-17_2-tu-do-app.pdf Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ [#201359] [#201359]
Datum
18. Dezember 2020 07:00
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie, meine Vermittlungsanfrage vom 17.12.2020 aufzugreifen. Mit freundli…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ [#201359] [#201359]
Datum
20. März 2021 13:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie, meine Vermittlungsanfrage vom 17.12.2020 aufzugreifen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ [#201359] [#201359]
Datum
22. März 2021 06:54
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 21.10.202…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 - Vermittlung bei Anfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ [#201359]
Datum
24. März 2021 09:30
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 21.10.202 an die TU Dortmund bzgl. Kosten und Quellcode von Apps Ihre E-Mail vom 20.03.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Eingabe gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW vom 20.03.2021, die sich auf Ihre E-Mail vom 17.12.2020 bezog, wird nun hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Weshalb der Vorgang nicht an das zuständige Referat 2 weitergeleitet wurde, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen. Bitte senden Sie mir noch den Link Ihrer ursprünglichen Anfrage. Vielen Dank! Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hier finden Sie die vollständige Ansicht zu meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-11328/20 - Vermittlung bei Anfrage „Kosten und Quellcode der Apps“ [#201359]
Datum
24. März 2021 10:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hier finden Sie die vollständige Ansicht zu meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/201359/ Vielen Dank im Vorraus für die Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11328/20 Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheit…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 Kosten und Quellcode von Apps
Datum
19. April 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps ich habe Ihr Begehren gegenüber der TU Dortmund mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps
Datum
7. Juni 2021 10:54
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Sehr Antragsteller/in die TU Dortmund teilte mir mit E-Mail vom 11.05.2021 mit, dass sie an den im Bescheid vom 10.12.2020 mit den genannten Gründen festhält (siehe unten) und hat diese ausführlicher begründet (siehe unten). Bitte warten Sie meine weitere Stellungnahme hierzu ab. Sehr geehrte ...., Ihre Nachricht vom 19.04.2021 in o.g. Angelegenheit wurde dem Justitiariat der TU Dortmund zur weiteren Bearbeitung übergeben. Nach erneuter und eingehender Prüfung halten wir an den im Bescheid vom 10.12.2020 genannten Gründen fest. Bezüglich des Ablehnungsgrundes nach § 8 Abs. 1 IFG NRW lässt sich zusätzlich sagen, dass die TU Dortmund durch Offenlegung des Quellcodes, dessen Entwicklung eine wirtschaftliche Leistung darstellt, im Vergleich zu Unternehmen, die keiner Verpflichtung zur Offenlegung unterliegen, erhebliche Nachteile und eine Ungleichbehandlung zukommt. Für die TU Dortmund stünde zu befürchten, dass sie - im Falle einer Veräußerung der App - durch das vorherige Bekanntwerden des Quellcodes einen wirtschaftlichen Nachteilt erfährt. Ferner stellt die Veröffentlichung des Quellcodes einen Eingriff in die Nutzungs- und Verwertungsrechte der TU Dortmund dar. Ergänzend liegt nach hiesiger Ansicht zudem ein Versagungsgrund nach § 6 Satz 1 lit. a) IFG NRW vor. Nach dieser Vorschrift ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen würde. Unter öffentlicher Sicherheit versteht man die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Bestandes und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt. Die App der TU Dortmund stellt unterschiedliche Funktionen bereit. So ist es zum einen möglich, erweiterte Funktionen durch Login mit dem UniAccount zu nutzen. Zum anderen kann die App beispielsweise auch für die vorgeschriebene Kontaktverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie verwendet werden. Das Bekanntwerden des Quellcodes der App würde eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Es steht zu befürchten, dass solche Informationen unter Nutzung von möglichen und bekannten Sicherheitslücken bewusst für Cyber- und Hacker-Angriffe genutzt werden. In diesem Falle ist die Funktionsfähigkeit der TU Dortmund als eine öffentliche Stelle nicht mehr sichergestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige Schwachstellen im Bereich der IT-Sicherheit ausgenutzt werden und somit Beeinträchtigungen und Sicherheitsproblemen zu rechnen ist. Auch aus diesen Gründen ist es nicht möglich, den vollständigen Quellcode zur Verfügung zu stellen. Nach hiesiger Ansicht besteht dahin auch unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte kein Anspruch auf Zugang der begehrten Informationen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps
Datum
11. Juni 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie meine Argumentation gegenüber der TU Dortmund. Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Freitag, 11. Juni 2021 13:01 An: ....@tu-dortmund.de' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: 209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Ihre E-Mail vom 11.05.2021 Sehr geehrte…., vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.05.2021 bezüglich Ihrer weitergehenden Begründung zur Ablehnung. Hierzu teile ich Ihnen mit: Zum einen begründen Sie Ihre Ablehnung nach § 8 IFG NRW, dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen damit, dass für die TU Dortmund zu befürchten sei, dass –im Falle einer Veräußerung- durch das vorherige Bekanntwerden ein wirtschaftlicher Nachteil entstünde. Wie der Antragsteller selber am 17.12.2020 erläuterte, ist dies nicht der Fall. Zudem ist Ihre Argumentation vor dem Hintergrund von Open Source in der Digitalstrategie der Landesregierung (https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-startet-pilotprojekt-fuer-open-source-software), eines eventuellen wirtschaftlichen Schadens nicht nachzuvollziehen. Außerdem müsste auch ein wahrscheinlicher Schaden eintreten können. Für eine Versagung auf der Grundlage des § 8 IFG NRW ist maßgeblich, inwieweit mögliche Mitbewerber tatsächlich einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Offenlegung der begehrten Informationen ziehen können. Hier wäre eine weitere Konkretisierung erforderlich: Mit wem befindet sich die TU Dortmund im Wettbewerb? Inwiefern wäre eine Schwächung dieses Wettbewerbs möglich? Ihre Bedenken auf der Grundlage des § 6 Satz 1 lit. a) IFG NRW sind nicht ausgeräumt, da der Quellcode der Corona-Warn-App und von Luca offen liegt. Diese Anwendungen bieten ähnliche Funktionalitäten wie die Komponente, bei der für den Fall der Veröffentlichung ein Sicherheitsproblem gesehen wird. Die Herausgabe des Quellcodes könnte zudem an Bedingungen geknüpft werden kann (z. B. GPL-Lizenzierung), um die Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken, insofern trägt das Argument des Eingriffs in die Nutzungs- und Verwertungsrechte hier nicht. Ich bitte diese Argumente bei Ihren Überlegungen miteinzubeziehen. Bei Rückfragen können Sie mich in der Regel bis 14.00 Uhr erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail-Adresse für Fachaufsichtsbeschwerde <<E-Mail-Adresse>>
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
E-Mail-Adresse für Fachaufsichtsbeschwerde
Datum
16. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
RE: 209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps [#201359] Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Se…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RE: 209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps [#201359]
Datum
17. August 2021 13:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Sehr << Anrede >> hat die Universität in der Zwischenzeit auf Ihre Nachfragen reagiert? Ich habe weder eine neue Nachricht von Ihnen noch von der TU Dortmund erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201359/
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209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informatio…
Von
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Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps
Datum
20. August 2021 12:19
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Sehr Antragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten und die Universität angefragt, ob diese aufgrund meiner Argumentation zu einer anderen Entscheidung kommt. Mit freundlichen Grüßen
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209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Information…
Von
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Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps
Datum
30. August 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Meine E-Mail vom 11.06.2021 Sehr Antragsteller/in die TU Dortmund teilte mir am 24.08.2021 mit, dass diese nach eingehender Prüfung der Angelegenheit an ihrem Bescheid vom 10.12.2020 und der dargestellten rechtlichen Bewertung weiterhin festhält. Damit hat das hiesige Verfahren gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW ein Stadium erreicht, dass eine weitere Vermittlung nicht mehr als zielführend und erfolgversprechend erscheinen lässt. Ich bedaure, dass ich Ihnen vorliegend nicht weiterhelfen konnte und schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen

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209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11328/20 Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps
Datum
16. September 2021 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-11328/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.10.2020 auf Zugang zu Kosten und Quellcode von Apps Sehr Antragsteller/in die TU Dortmund teilte mir am 24.08.2021 mit, dass diese nach Prüfung der Angelegenheit an ihren Bescheid vom 10.12.2020 und der dargestellten rechtlichen Bewertung weiterhin festhält. Vorliegend Damit hat das hiesige Verfahren gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW ein Stadium erreicht, dass eine weitere Vermittlung nicht mehr als zielführend und erfolgversprechend erscheinen lässt. Ich bedaure, dass ich Ihnen vorliegend nicht weiterhelfen konnte und schließ den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen