Kosten und Unterlagen zur Aktion "Zusammen" / "Immer wieder geht die Sonne auf" der Feuerwehren-Stadt-StädteRegion und Polizei Aachen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Anfrage bezieht sich auf die "Initiative der Feuerwehren-Stadt-StädteRegion und Polizei Aachen mit Oliver Schmitt" (https://www.youtube.com/watch?v=GruM4cQ2VYw).
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den vollständigen Schriftverkehr inklusive Unterlagen wie Dokumenten, Verträgen, Rechnungen, Anordnungen, usw. zur Idee und Produktion des Songs und des Musik-Videos.
- Den vollständigen Schriftverkehr inklusive Unterlagen zur Anordnung, die bestimmt, dass der Song über Lautsprecherwagen abgespielt wird.
- Weitere Anordnungen und Dokumente, sowie weiterer vollständiger Schriftverkehr, der mit dem Song, dem Musik-Video, der Initiative oder dem Abspielen über Lautsprecherwagen in Verbindung steht.
Und, falls folgende Fragen dadurch nicht bereits beantwortet werden:
- Was hat die Produktion des Songs gekostet?
- Was hat die Produktion des Musik-Videos gekostet?
- Wie wurde oder wird entschieden, wann und wie viele Lautsprecherwagen entlang welcher Router im Einsatz sind?
- Wer hat angeordnet, dass der Song über Lautsprecherwagen abgespielt wird?
- Wie hoch sind die GEMA-Gebühren für die Veröffentlichung des Songs auf YouTube?
- Wie hoch sind die GEMA-Gebühren für das Abspielen des Songs im öffentlichen Raum?
- Was kostet das Abspielen des Songs über Lautsprecherwagen (voraussichtlich, falls noch nicht bekannt)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. April 2020
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9. Mai 2020
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