Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

- Die Kosten für die Entwicklung der Internetseite mach-dein-passwort-stark.de und das dafür beauftragte Unternehmen.
- Unternehmen, an welche ein Werbeauftrag zur Präventionskampagne erteilt wurde unter Angabe des Zeitraums, des Mediums (Webseite, Bus/Zugwerbung o.ä.) als auch Kosten für solche.
- Wie oft wurden die auf der Seite angegebenen Online/-Telefonsprechstunden genutzt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de [#205673]
Datum
13. Dezember 2020 22:28
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Kosten für die Entwicklung der Internetseite mach-dein-passwort-stark.de und das dafür beauftragte Unternehmen. - Unternehmen, an welche ein Werbeauftrag zur Präventionskampagne erteilt wurde unter Angabe des Zeitraums, des Mediums (Webseite, Bus/Zugwerbung o.ä.) als auch Kosten für solche. - Wie oft wurden die auf der Seite angegebenen Online/-Telefonsprechstunden genutzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-star…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de [#205673]
Datum
29. Januar 2021 15:44
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de“ vom 13.12.2020 (#205673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205673/
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW Zentralabteilung 4 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2021, diese habe …
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
WG: 210201_WG: Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de [#205673]
Datum
2. Februar 2021 08:04
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW Zentralabteilung 4 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2021, diese habe ich am 01.02.2021 erhalten. Sie nehmen in Ihrer Nachricht vom 29.01.2021 Bezug auf Ihre Anfrage an das LKA NRW nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 13.12.2020. Eine entsprechende Anfrage liegt in unserem Hause jedoch nicht vor und konnte somit auch nicht beantwortet werden. Ich bitte Sie daher, uns diese erneut zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe am 13. Dezember eine Anfrage zu den folgenden Informationen gestell…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 210201_WG: Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de [#205673]
Datum
2. Februar 2021 08:20
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe am 13. Dezember eine Anfrage zu den folgenden Informationen gestellt: - Die Kosten für die Entwicklung der Internetseite mach-dein-passwort-stark.de und das dafür beauftragte Unternehmen. - Unternehmen, an welche ein Werbeauftrag zur Präventionskampagne erteilt wurde unter Angabe des Zeitraums, des Mediums (Webseite, Bus/Zugwerbung o.ä.) als auch Kosten für solche. - Wie oft wurden die auf der Seite angegebenen Online-Telefonsprechstunden genutzt? Senden Sie mir zudem bitte die entsprechenden Verträge zu Punkt 1 und 2 sofern möglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW Zentralabteilung 4 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage n…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
WG: WG: 210201_WG: Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de [#205673]
Datum
2. Februar 2021 13:33
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW Zentralabteilung 4 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW per E-Mail vom heutigen Tage. Es erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags. Sobald mir alle Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie davon schriftlich in Kenntnis setzen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Landeskriminalamt NRW
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 0…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Kosten und Werbeorte zu mach-dein-passwort-stark.de [#205673]
Datum
23. Februar 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2021. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage, in welcher Sie um Übermittlung von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit dem Projekt „mach-dein-passwort-stark“ ersuchten, kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Frage 1: Kosten für die Entwicklung der Internetseite mach-dein-passwort-stark.de und das dafür beauftragte Unternehmen? Die Kosten für die Entwicklung der bezeichneten Internetseite können nicht benannt werden; entsprechende Informationen innerhalb des Gesamtprojekts liegen hier nicht vor. Mit der Medienkampagne wurde die Fa. EVISCO AG als Generalunternehmer mit dem Agentur-Partner DachCom GmbH beauftragt. Informationen hierüber sind ferner im Impressum unter https://www.mach-dein-passwort-stark.... für jedermann nachlesbar abgelegt. Frage 2: Unternehmen, an welche ein Werbeauftrag zur Präventionskampagne erteilt wurde unter Angabe des Zeitraums, des Mediums (Website, Bus/Zugwerbung o.ä.) als auch Kosten für solche? Die Kosten für den Werbeauftrag können ebenso nicht übermittelt werden, da die Einzelkosten innerhalb des Gesamtprojekts nicht vorliegen. Marketing-Maßnahmen wurden in den nachfolgend aufgeführten Medien innerhalb eines Zeitraums von zweimal drei Monaten durch den o.g. Generalunternehmer vorgenommen: - Facebook - Instagram - Google Suchnetzwerk - Google Display Ads - YouTube Frage 3: Wie oft wurden die auf der Seite angegebenen Online-Telefonsprechstunden genutzt? Angaben über die Anzahl der entsprechenden Nutzungen liegen aktuell nicht vor und können daher auch nicht übermittelt werden. Als Anlagen werden Ihnen wie gewünscht zudem der Vertrag über die Zuschlagserteilung an die Fa. EVISCO AG sowie die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers vom 20.12.2019 übersandt. Mit freundlichen Grüßen