Kosten und Ziele für Sanierung P2

- Zielsetzung des Umbaus des P2
- Kosten für den Umbau des Parkhauses

sowie eine Auskunft darüber, wieso die Lüftungsanlage nicht gleich mit getauscht wurde, wenn Sie (laut WAZ) ohnehin schon zum Großteil abgebaut werden musste.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Ziele für Sanierung P2 [#25916]
Datum
4. Januar 2018 18:15
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zielsetzung des Umbaus des P2 - Kosten für den Umbau des Parkhauses sowie eine Auskunft darüber, wieso die Lüftungsanlage nicht gleich mit getauscht wurde, wenn Sie (laut WAZ) ohnehin schon zum Großteil abgebaut werden musste.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Ihre Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Inter…
Von
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Betreff
Ihre Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes
Datum
9. Januar 2018 17:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Wir haben Ihre Anfragen erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir melden uns bei Ihnen. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes [#25916] Sehr geehrt<< Anrede >> meine …
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes [#25916]
Datum
6. Februar 2018 10:38
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten und Ziele für Sanierung P2“ vom 04.01.2018 (#25916) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Ihre Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Sehr geehrtAntragsteller/in wie versprochen, übersende …
Von
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Betreff
Ihre Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes
Datum
7. Februar 2018 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in wie versprochen, übersende ich Ihnen hiermit unsere Antwort gemäß Ihrer beiden Anfragen aus dem Januar 2018. Bitte entschuldigen Sie, dass dies ein wenig länger gedauert hat. Aber wir wollen natürlich sichergehen, Ihnen korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Auskunftsanspruch in beiden Fällen nicht besteht. Das Gesetz bezieht sich auf „Verwaltungstätigkeiten der Behörden“, wobei Behörde jede Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies trifft auf unser Unternehmen jedoch nicht zu. Wir sind zwar ein Tochterunternehmen der Stadt Bochum, allerdings privatwirtschaftlich organisiert und nehmen im Bereich unserer Parkhäuser keine „Aufgaben der öffentlichen Verwaltung“ wahr. Ihren Hinweis, dass unsere Informationen zur Videoüberwachung nicht korrekt sind, können wir so nicht bestätigen. Diese sind seinerzeit mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Bochum abgestimmt worden, denn wir sind natürlich bemüht, im Interesse unserer Kundinnen und Kunden sowie unseres Unternehmens die geltenden Bestimmungen zu beachten. Wir werden die Informationen zur Videoüberwachung und unser Konzept zur Überwachung unserer Parkhäuser allerdings auch in diesem Jahr einer erneuten Überprüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass beides auch in Zukunft im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ist. Wir haben Ihnen außerdem an diese E-Mail unsere Pressemitteilungen zur Sanierung des Parkhauses P2 Dr.-Ruer-Platz angehängt. Diese geben Auskunft über Umfang und Kosten der Sanierung und decken sich mit den Informationen, die Sie auch in den Medien zu unserer Baumaßnahme finden konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen dazu haben, dürfen Sie sich selbstverständlich gern an mich wenden. Beste Grüße