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Kosten und Zusammensetzung des Corona-Expertenrates NRW

ich möchte gerne wissen, welche Beträge an die einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates NRW gezahlt werden bzw. wurden.
Wo sind die Ergebnisse des Corona-Expertenrates NRW einsehbar?
Wer hat die Mitglieder des Corona-Expertenrates NRW berufen und mit welcher Legitimation?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Zusammensetzung des Corona-Expertenrates NRW [#198821]
Datum
30. September 2020 13:44
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gerne wissen, welche Beträge an die einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates NRW gezahlt werden bzw. wurden. Wo sind die Ergebnisse des Corona-Expertenrates NRW einsehbar? Wer hat die Mitglieder des Corona-Expertenrates NRW berufen und mit welcher Legitimation?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198821/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], Sie haben die Erteilung folgender Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) be…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: WG: Kosten und Zusammensetzung des Corona-Expertenrates NRW [#198821]
Datum
5. Oktober 2020 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr [geschwärzt], Sie haben die Erteilung folgender Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantragt: Sie möchten wissen, wer die Mitglieder des Corona-Expertenrates NRW berufen hat und mit welcher Legitimation, wo die Ergebnisse des Corona-Expertenrates NRW einsehbar sind und welche Beträge an die einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates NRW gezahlt werden bzw. wurden. Ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Expertenrat Corona des Landes NRW am 03. April 2020 von dem Ministerpräsidenten Armin Laschet mit entsprechender Legitimation einberufen wurde. Dieses Gremium umfasst zwölf interdisziplinär zusammengesetzte Experten, die die Landesregierung beraten. Die Ergebnisse des Corona-Expertenrates NRW sind unter dem folgenden Link einsehbar: www.land.nrw/de/expertenrat-corona<https://www.land.nrw/de/expertenrat-corona>. Die Mitglieder des Expertenrates arbeiten ehrenamtlich. Da die Tagungen per Videokonferenz unter Verwendung der technischen Ausrüstung der Staatskanzlei durchgeführt werden, entstehen auch keine weiteren Kosten; insbesondere erhalten die Mitglieder des Expertenrates keine Aufwandsentschädigung, da beispielsweise Reisekosten nicht entstehen. Ich hoffe, Ihnen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.