Kosten von BayernWLAN

1. Welche einmaligen Kosten kommen beim Aufbau des BayernWLAN in Ingolstadt auf? Bitte nur die reinen Kosten ohne Abzug von Fördergeldern des Freistaats.

2. Welche jährlichen Kosten kommen beim Betrieb des BayernWLAN in Ingolstadt auf? Bitte nur die reinen Kosten ohne Abzug von Fördergeldern des Freistaats.

2. Wird die Entwicklung des Projektes "Freifunk Ingolstadt" aus dem Bürgernetzverein bingo e.V. in Zukunft unterstützt oder gefördert werden?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Falls für die Antwort Gebühren erhoben werden, verständigen Sie mich bitte vorher.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2017
  • Frist
    25. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    48,75 Euro
  • Ein:e Follower:in
Christian Doppler
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden S…
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
Christian Doppler
Betreff
Kosten von BayernWLAN [#20059]
Datum
24. Januar 2017 17:51
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche einmaligen Kosten kommen beim Aufbau des BayernWLAN in Ingolstadt auf? Bitte nur die reinen Kosten ohne Abzug von Fördergeldern des Freistaats. 2. Welche jährlichen Kosten kommen beim Betrieb des BayernWLAN in Ingolstadt auf? Bitte nur die reinen Kosten ohne Abzug von Fördergeldern des Freistaats. 2. Wird die Entwicklung des Projektes "Freifunk Ingolstadt" aus dem Bürgernetzverein bingo e.V. in Zukunft unterstützt oder gefördert werden? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Falls für die Antwort Gebühren erhoben werden, verständigen Sie mich bitte vorher.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Doppler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Doppler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Doppler
Stadtverwaltung Ingolstadt
Ihre Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrter Herr Doppler, im Anhang erhalten Sie eine Mittei…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung
Datum
30. Januar 2017 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
306,4 KB
Sehr geehrter Herr Doppler, im Anhang erhalten Sie eine Mitteilung zu Ihrer Anfrage vom 25.01.2017. --- Mit freundlichen Grüßen

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Christian Doppler
AW: Ihre Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung [#20059] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ih…
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
Christian Doppler
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung [#20059]
Datum
5. Februar 2017 16:12
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Christian Doppler Anfragenr: 20059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Doppler << Adresse entfernt >>