Kosten von IFG Anfragen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

eine aufstellung der kosten die aus einer Informationsfreiheitsgesetz Anfrage entstehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • 0 Follower:innen
Alexander Offinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine aufstellung…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Alexander Offinger
Betreff
Kosten von IFG Anfragen [#17364]
Datum
23. Juli 2016 18:58
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine aufstellung der kosten die aus einer Informationsfreiheitsgesetz Anfrage entstehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Offinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Offinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Offinger

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Bundesrechnungshof
Pr/Presse - 20 60 12 - 69/2016 Sehr geehrter Herr Offinger, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer E-Mail. Sie…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: Kosten von IFG Anfragen [#17364]
Datum
10. August 2016 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Pr/Presse - 20 60 12 - 69/2016 Sehr geehrter Herr Offinger, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer E-Mail. Sie bitten um eine "Aufstellung der Kosten die aus einer Informationsfreiheitsgesetz Anfrage entstehen". Der Bundesrechnungshof ist eine unabhängige Einrichtung der externen Finanzkontrolle und prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Bundesrechnungshof die geprüften Stellen sowie Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Soweit Prüfungsergebnisse im weiteren Verfahren (§§ 97, 99 BHO) an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung gesandt werden, werden sie als Bundestagsdrucksache der Öffentlichkeit zugänglich. Die öffentlichen Berichte sind auch im Internet abrufbar: http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen Die von Ihnen gewünschte Aufstellung liegt hier nicht vor. Hilfsweise darf ich auf die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hinweisen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifggebv/gesamt.pdf. Das für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes fachlich zuständige Ressort ist das Bundesministerium des Innern. Mit freundlichen Grüßen