Kosten von Kopien einer Seite einer Sachakte

Wie viel kostet eine Kopie einer Seite einer Sachakte hinsichtlich einer IFG-Anfrage ?
Wie viel kosten Kopien von 100 Seiten einer Sachakte hinsichtlich einer IFG-Anfrage ?
Wie viel kosten Kopien von 200 Seiten einer Sachakte hinsichtlich einer IFG-Anfrage ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2013
  • Frist
    14. Mai 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten von Kopien einer Seite einer Sachakte
Datum
12. April 2013 18:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie viel kostet eine Kopie einer Seite einer Sachakte hinsichtlich einer IFG-Anfrage ? Wie viel kosten Kopien von 100 Seiten einer Sachakte hinsichtlich einer IFG-Anfrage ? Wie viel kosten Kopien von 200 Seiten einer Sachakte hinsichtlich einer IFG-Anfrage ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
D1-2013/8(TG) Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Kosten für Kopien von Sachakten ergeben sich aus der Anlag…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kosten von Kopien einer Seite einer Sachakte
Datum
16. April 2013 09:33
Status
Anfrage erfolgreich
D1-2013/8(TG) Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Kosten für Kopien von Sachakten ergeben sich aus der Anlage zum Gebührengesetz (GebG). Entsprechend handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Anfrage auf Grundlage des HmbTG, da dieses auf den Zugang vorhanden Informationen gerichtet ist und nicht die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen umfasst. Ich möchte Sie bitten, bei eventuellen zukünftigen Anfragen diese Unterscheidung zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz werde ich Ihnen die Auskunft natürlich gerne erteilen: Die Gebühr für eine Fotokopie einer DIN A4-Seite beträgt 0,50 € (Nr. 2a der Anlage zum GebG). Entsprechend beträgt die Gebühr für 100 DIN A4-Fotokopien 50,- € (100 x 0,50) und für 200 DIN A4-Fotokopien 100,- € (200 x 0,50). Mit freundlichen Grüßen Arne Gerhards _________________________________________________________________ Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Klosterwall 6 (BlockC), 20095 Hamburg Telefon: 040/42854-4153 (Durchwahl) -4040 (Geschäftsstelle) Fax: 040/42854-4000, eFax: 040/427911-833 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns übermittelt werden.