Kosten / Werbemaßnahmen RKI Containment Scouts

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Seit 2020 hat das RKI laut eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt mehrere tausend s. g. "Containment Scout" (für mehr siehe hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Scout.html) eingestellt.

Konkret heißt es dort:

"Die ersten Scouts haben im April 2020 ihren Dienst vor Ort angetreten. Zusätzlich zu den fest einem Gesundheitsamt zugewiesenen Containment Scouts werden seit Mai 2020 zudem mobile Containment Scouts eingestellt, die – bei Bedarf und unter Koordination des RKI oder des jeweiligen Bundeslandes - kurzfristig besonders überlastete Gesundheitsämter unterstützen.

Im Februar 2021 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit entschieden, die zunächst bis Juni 2021 befristete Maßnahme bis März 2022 zu verlängern und die Personalstellen auf bundesweit bis zu 2.500 Containment Scouts auszubauen, um eine kontinuierliche Unterstützung der Gesundheitsämter bis einschließlich der kommenden Wintersaison 2021/22 zu gewährleisten."

Dazu hätte ich folgende Anliegen:

1) Wie viele Containment Scouts wurden vom RKI in welchem Zeitraum eingestellt? Welche Kosten sind hier bei angefallen? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten maschinenlesbar auf, für jeden Monat ab April 2020.

2) Gab es Maßnahmen, Containment Scouts in größeren Mengen anzuwerben? Wenn ja, wie und mit welchen konkreten Maßnahmen? Welche Kosten sind dabei angefallen?

3) Gab es zur Anwerbung von Containment Scouts Gespräche mit Agenturen oder Zeitarbeitsfirmen, welche ggf. Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt haben? Wenn ja, welche Gespräche haben wann stattgefunden? Welche Personen waren daran beteiligt? Bitte übersenden Sie mir dazu alle angefertigten Gesprächsprotokolle von stattgefundenen Gesprächen UND Kontaktversuchen von anderen Firmen o. ä..

4) Welche Kosten fallen durch diese Containment Scouts an? Wer trägt diese Kosten?
Bitte schlüsseln Sie mir alle anfallenden Kosten genaustens maschinenlesbar auf.

5) Wie erfolgt die Verteilung der Containment Scouts auf die einzelnen Bundesländer und Landkreise? Bitte schlüsseln Sie mir auf, in welchem Bundesland und Landkreis wann, wie viele Containment Scouts beschäftigt waren bzw. immer noch sind, seit Beginn dieser Maßnahme Anfang 2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 2020 hat das…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten / Werbemaßnahmen RKI Containment Scouts [#238745]
Datum
24. Januar 2022 22:52
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 2020 hat das RKI laut eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt mehrere tausend s. g. "Containment Scout" (für mehr siehe hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Scout.html) eingestellt. Konkret heißt es dort: "Die ersten Scouts haben im April 2020 ihren Dienst vor Ort angetreten. Zusätzlich zu den fest einem Gesundheitsamt zugewiesenen Containment Scouts werden seit Mai 2020 zudem mobile Containment Scouts eingestellt, die – bei Bedarf und unter Koordination des RKI oder des jeweiligen Bundeslandes - kurzfristig besonders überlastete Gesundheitsämter unterstützen. Im Februar 2021 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit entschieden, die zunächst bis Juni 2021 befristete Maßnahme bis März 2022 zu verlängern und die Personalstellen auf bundesweit bis zu 2.500 Containment Scouts auszubauen, um eine kontinuierliche Unterstützung der Gesundheitsämter bis einschließlich der kommenden Wintersaison 2021/22 zu gewährleisten." Dazu hätte ich folgende Anliegen: 1) Wie viele Containment Scouts wurden vom RKI in welchem Zeitraum eingestellt? Welche Kosten sind hier bei angefallen? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten maschinenlesbar auf, für jeden Monat ab April 2020. 2) Gab es Maßnahmen, Containment Scouts in größeren Mengen anzuwerben? Wenn ja, wie und mit welchen konkreten Maßnahmen? Welche Kosten sind dabei angefallen? 3) Gab es zur Anwerbung von Containment Scouts Gespräche mit Agenturen oder Zeitarbeitsfirmen, welche ggf. Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt haben? Wenn ja, welche Gespräche haben wann stattgefunden? Welche Personen waren daran beteiligt? Bitte übersenden Sie mir dazu alle angefertigten Gesprächsprotokolle von stattgefundenen Gesprächen UND Kontaktversuchen von anderen Firmen o. ä.. 4) Welche Kosten fallen durch diese Containment Scouts an? Wer trägt diese Kosten? Bitte schlüsseln Sie mir alle anfallenden Kosten genaustens maschinenlesbar auf. 5) Wie erfolgt die Verteilung der Containment Scouts auf die einzelnen Bundesländer und Landkreise? Bitte schlüsseln Sie mir auf, in welchem Bundesland und Landkreis wann, wie viele Containment Scouts beschäftigt waren bzw. immer noch sind, seit Beginn dieser Maßnahme Anfang 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.01.2022
Datum
25. Januar 2022 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0098. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.01.2022 Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0098) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.01.2022 Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0098)
Datum
23. Februar 2022 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 24.01.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: 1) Wie viele Containment Scouts wurden vom RKI in welchem Zeitraum eingestellt? Welche Kosten sind hier bei angefallen? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten maschinenlesbar auf, für jeden Monat ab April 2020. Dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen zu Ihrer Frage 1) keine amtlichen Informationen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor, weil das RKI überhaupt keine Containment Scouts eingestellt hat. Vielmehr wurde bzw. wird die Einstellung der Containment Scouts vom Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen. Wir können Ihnen auf Ihre Anfrage jedoch Folgendes mitteilen: Bereits im März 2020 rechnete das RKI durch die COVID-19-Pandemie mit einem zunehmenden hohen Arbeitsanfall im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Länder und so plante das RKI das Containment Scout Projekt, um die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu unterstützen. Die Projektidee wurde vom BMG begrüßt und es wurden gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt die Anzahl der erforderlichen Stellen festgelegt. Das Containment Projekt wurde mehrmals verlängert und erweitert. Die Einstellung der Containment Scouts wurde bzw. wird – wie oben bereits erläutert – vom BVA übernommen: Phase I: Bis Mai 2020 wurden 500 Containment Scouts für sechs Monate befristet vom BVA eingestellt. Phase II: Ende Juli 2020 beantragte das RKI beim BMG, das Containment Scout Projekt um sechs Monate zu verlängern. Die Gesundheitsämter sollten weiterhin unterstützt werden, um die Kontaktpersonennachverfolgung bei steigenden Infektionszahlen bewältigten zu können. Phase III: Am 30. Oktober 2020 beantragte das RKI beim BMG die Einstellung von zusätzlichen Containment Scouts, um den erhöhten Personalbedarf durch das stetig zunehmende Infektionsgeschehen Sorge zu tragen. Im Februar 2021 waren 1.440 Containment Scouts-Stellen besetzt. Die Einstellungen erfolgten einerseits durch ein Bewerbungsverfahren beim BVA und andererseits durch Personalvorschläge aus den Gesundheitsämtern. Phase IV: Zu Beginn des Jahres 2021 unterbreitete das RKI durch die neuen besorgniserregenden Virusvarianten dem BMG, das Projekt bis zum Ende des Winters 2021/2022 zu verlängern. Das BMG kam mit dem Bundeskanzleramt überein, das Containment Scout Projekt auf bis zu 2.000 Stellen aufzustocken und bestehende Verträge zu verlängern. Ende April 2021 konnten 1.000 der bestehenden Verträge verlängert und mehr als 1.000 zusätzliche Containment Scouts vom BVA eingestellt werden. Phase V: Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde die Containment Scout Initiative zum dritten Mal mit einer Laufzeit bis Ende September 2022 verlängert. Seit November 2021 erreichten das RKI viele sehr deutliche Bedarfsanzeigen der Gesundheitsämter und Bundesländer mit der dringlichen Bitte, die personelle Unterstützung durch Containment Scouts fortzusetzen. Aktuell werden die Vertragsverlängerungen vom BVA umgesetzt und mittlerweile sind mehr als 1.600 Verträge verlängert. Alle übrigen Containment Scouts-Stellen, deren Verträge nicht verlängert werden können oder sollen, können durch Personalvorschläge aus den Gesundheitsämtern vom BVA nachbesetzt werden. Für die Höhe der Kosten wird auf die Antwort zu Ihrer Frage 4) verwiesen. 2) Gab es Maßnahmen, Containment Scouts in größeren Mengen anzuwerben? Wenn ja, wie und mit welchen konkreten Maßnahmen? Welche Kosten sind dabei angefallen? Für die Phasen I und II erfolgte eine Ausschreibung über das BVA, wobei für Phase I auch Stellenbörsen, wie z. B. Indeed oder StepStone genutzt wurden und die Ausschreibung auf Social Media-Kanälen geteilt wurde. Die Ausschreibung wurde ebenfalls auf den Internetseiten des BMG und des RKI veröffentlicht. Seit Phase III werden für Neueinstellungen und Nachbesetzungen der gekündigten Containment Scouts-Stellen nur die Personalverschläge aus den Gesundheitsämtern genutzt. Für die Schaltung auf Stellenbörsen sind Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 EURO entstanden. 3) Gab es zur Anwerbung von Containment Scouts Gespräche mit Agenturen oder Zeitarbeitsfirmen, welche ggf. Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt haben? Wenn ja, welche Gespräche haben wann stattgefunden? Welche Personen waren daran beteiligt? Bitte übersenden Sie mir dazu alle angefertigten Gesprächsprotokolle von stattgefundenen Gesprächen UND Kontaktversuchen von anderen Firmen o. Ä. Nein, für die Besetzung der Containment Scouts-Stellen wurden zu keiner Zeit externe Dienstleister, wie z. B. Zeitarbeitsfirmen oder Agenturen, kontaktiert. 4) Welche Kosten fallen durch diese Containment Scouts an? Wer trägt diese Kosten? Bitte schlüsseln Sie mir alle anfallenden Kosten genaustens maschinenlesbar auf. Bei den Ausgaben für das Containment Scout Projekt handelt es sich um Bundesmittel, die vom BMG bereitgestellt wurden. Sie betrugen für den Maßnahmenzeitraum von April bis Dezember 2020 rund 11 Mio. Euro und stiegen auf 28 Mio. Euro im 1. Halbjahr 2021 an. Im März 2021 veranschlagte das RKI für die Phasen II bis IV des Containment Scouts-Projekts Kosten von rund 120 Mio. Euro. Für Phase V ist von einem Mittelabfluss von maximal 48 Mio. Euro zu rechnen, abhängig von der Anzahl der Vertragsverlängerungen und der Nachbesetzung der Containment Scouts-Stellen. Sämtliche Kosten dienen der Deckung der Personalkosten für die Einstellung der Containment Scouts, einschließlich der unter Frage 2) genannten Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 EURO für die Schaltung auf Stellenbörsen. 5) Wie erfolgt die Verteilung der Containment Scouts auf die einzelnen Bundesländer und Landkreise? Bitte schlüsseln Sie mir auf, in welchem Bundesland und Landkreis wann, wie viele Containment Scouts beschäftigt waren bzw. immer noch sind, seit Beginn dieser Maßnahme Anfang 2020. Die Verteilung der Containment Scouts-Stellen erfolgte durch das RKI nach dem Königsteiner Schlüssel für die einzelnen Bundesländern (zum Königsteiner Schlüssel siehe hier https://www.gwk-bonn.de/themen/finanz...). Im Anschluss daran erfolgte eine Abfrage der Verteilung über die Landeskoordinator*innen der einzelnen Bundesländer, womit die Zuweisungen der Containment Scouts-Stellen für die einzelnen Gesundheitsämter festgelegt wurden und entsprechend erfolgten. Für die Gesamtzahl der eingestellten Containment Scouts wird auf unsere Antwort zur Frage 1) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 24.01.2022 Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0098) [#238745] Sehr << Anrede >> ich bed…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.01.2022 Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0098) [#238745]
Datum
23. Februar 2022 17:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Antwort und sehe meine Anfrage damit als zufriedenstellend abgeschlossen an. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238745/