Kosten zur Identifizierung mit Nect für eGA

ein Dokument aus dem die Kosten für die Identifizierung der Versicherten mit Nect hervorgehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein Dokument aus dem die K…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten zur Identifizierung mit Nect für eGA [#213300]
Datum
20. Februar 2021 21:19
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Dokument aus dem die Kosten für die Identifizierung der Versicherten mit Nect hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213300/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
20. Februar 2021 21:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 20. Februar 2021 - [19629537] Guten Tag Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail. Sie haben …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 20. Februar 2021 - [19629537]
Datum
22. Februar 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail. Sie haben sich für die elektronische Patientenakte (TK-Safe) über unsere TK-App erfolgreich freigeschaltet. Das Identifikationsverfahren über Nect ist kostenfrei. Es fallen keine Gebühren für Sie an. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind gern für Sie da. Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Freundliche Grüße [geschwärzt] Techniker Krankenkasse Servicezentrum Tel. 0800 - 285 85 85 [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] " [geschwärzt] "[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 20. Februar 2021 - [19629537] [#213300] Sehr << Anrede >> das ich mich legitimiert h…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 20. Februar 2021 - [19629537] [#213300]
Datum
22. Februar 2021 13:55
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ich mich legitimiert habe, weiß ich. Jedoch ging es um die Kosten die ihnen entstehen, ansonst wäre das IFG nicht einschlägig. Daher bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Stelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213300/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
22. Februar 2021 13:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021 - [19629537] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Dam…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021 - [19629537]
Datum
23. Februar 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Damit ich Ihnen antworten kann, muss ich zunächst noch etwas klären - bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, ich melde mich so bald wie möglich wieder bei Ihnen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Nachricht vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19659304] Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihr In…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Nachricht vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19659304]
Datum
24. Februar 2021 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit und unseren Angeboten. Die Kosten eines speziellen Vertrages unterliegen dem Vertragsgeheimnis und darauf kann sich jeder unserer Geschäftspartner verlassen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln wir nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Daher können Sie sich als TK-Versicherter immer darauf verlassen, dass eine Leistung zu den wirtschaftlichsten Konditionen beschafft wurden. Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19659304] [#213300] Sehr << Anrede >> Vielen…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19659304] [#213300]
Datum
24. Februar 2021 14:54
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich bitte Sie um einen ordentlichen Ablehnungsbescheid gemäß Paragraph 9 Informationsfreiheitsgesetz! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213300/
Techniker Krankenkasse
Ihre Nachricht vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19676345] Guten Tag Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Nachricht vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19676345]
Datum
25. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail. Damit ich Ihnen antworten kann, muss ich zunächst noch etwas klären - bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, ich melde mich so bald wie möglich wieder bei Ihnen. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind gern für Sie da. Ich wünsche Ihnen einen schönen Mittag. Freundliche Grüße [geschwärzt] Techniker Krankenkasse Servicezentrum Tel. 0800 - 285 85 85 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Nutzen Sie die Vorteile unserer Online-Filiale "Meine TK": Zum Beispiel können Sie hier einfach Rechnungen hochladen.
Techniker Krankenkasse
Ihr Anliegen vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19698091] Guten Tag Herr Antragsteller/in, gern antworte ich…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Anliegen vom 24. Februar 2021 (305034744976) - [19698091]
Datum
1. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, gern antworte ich Ihnen. Unsere Antwort vom 23. Februar 2021 ist eine begründete Ablehnung nach § 9 Informationsfreiheitsgesetz. Wie bei jeder Ablehnung haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Klage. Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten zur Identifizierung mit Nect für eGA“ [#213300] [#213300]
Datum
3. März 2021 13:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213300/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil so schnell keine Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213300.pdf Anfragenr: 213300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213300/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. März 2021 07:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
648,1 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Ihre E-Mail vom 23.02.2021 Sehr Antragsteller/in in Bezug auf ihre E-Mail vom 23.02.2021 möchte ich Ihnen mitteil…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 23.02.2021
Datum
13. März 2021
An
Techniker Krankenkasse
Status
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf ihre E-Mail vom 23.02.2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ihrer Ablehnung widerspreche. Ich begründe dies wie folgt, laut IFG §8 ist bei schutzwürdigem Interesse von den Dritten die Stellungnahme der betreffen Dritte einzuholen. Jedoch habe ich Zweifel daran, dass dieses durchgeführt wurde, da das Verfahren dafür insgesamt viel zu schnell ablief. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Techniker Krankenkasse vom 20.2.2021 # …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Techniker Krankenkasse vom 20.2.2021 # 25-721/003 II#0441
Datum
25. Mai 2021 11:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
708,5 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/003 II#0441 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen