Kosten zur Neugestaltung der Webseite

Beim Besuch der Webseite des BfArM ist mir aufgefallen, dass diese neu gestaltet ist.
Was hat die Neugestaltung gekostet und welche Dienstleistungen wurden erfüllt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2014
  • Frist
    12. April 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim Besuch der …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten zur Neugestaltung der Webseite [#5925]
Datum
11. März 2014 23:04
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Besuch der Webseite des BfArM ist mir aufgefallen, dass diese neu gestaltet ist. Was hat die Neugestaltung gekostet und welche Dienstleistungen wurden erfüllt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben die Antwort zu Ihrer Anfrage zusammengestellt. Ich bi…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
4. April 2014 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben die Antwort zu Ihrer Anfrage zusammengestellt. Ich bitte um Angabe einer zustellfähigen Postadresse an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> . Ihre Postadresse ist für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich, da der Bescheid dem Antragsteller bekanntzugeben ist. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, übersendet das BfArM die Bescheide - soweit erforderlich - grundsätzlich per Post. Mit besten Wünschen Philipp Scheb Presse und Öffentlichkeitsarbeit Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#5925] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#5925]
Datum
4. April 2014 14:34
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
IFG-Anfrage bzgl. Kosten Neugestaltung BfArM-Webseite
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage bzgl. Kosten Neugestaltung BfArM-Webseite
Datum
4. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen