Kostenaufstellung Amokalarm Schule Mümmelmannsberg vom 05.07.2020

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Polizei Hamburg twitterte das dem Verursacher eines Amokalarms vom 05.07.2020, in einer Schule in Hamburg- Mümmelmannsberg, eine Gebührenrechnung für den Einsatz in Höhe von 45.000€ übermittelt wurde. (https://twitter.com/polizeihamburg/status/1310873362990850051?s=21)

Bitte übersenden sie mir eine Kopie des Gebührenbescheides mit geschwärzten persönlichen Daten des Adressaten, bzw. Eine detaillierte Kostenauflistung (Einheit, Preis p. Einheit, Gesamtsumme und so weiter)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • Kosten dieser Information:
    39,80 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung Amokalarm Schule Mümmelmannsberg vom 05.07.2020 [#198621]
Datum
29. September 2020 14:48
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Polizei Hamburg twitterte das dem Verursacher eines Amokalarms vom 05.07.2020, in einer Schule in Hamburg- Mümmelmannsberg, eine Gebührenrechnung für den Einsatz in Höhe von 45.000€ übermittelt wurde. (https://twitter.com/polizeihamburg/status/1310873362990850051?s=21) Bitte übersenden sie mir eine Kopie des Gebührenbescheides mit geschwärzten persönlichen Daten des Adressaten, bzw. Eine detaillierte Kostenauflistung (Einheit, Preis p. Einheit, Gesamtsumme und so weiter)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198621/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
Kostenaufstellung Amokalarm Schule Mümmelmannsberg Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Kostenaufstellung Amokalarm Schule Mümmelmannsberg
Datum
2. Oktober 2020 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum im Betreff bezeichneten Thema ist der Abteilung für Gebühren- und Kostenangelegenheiten der Polizei Hamburg zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 39,80 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis zum 16.10.2020 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall selbstverständlich nicht. Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages durch die Polizei verarbeitet. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite der Polizei Hamburg unter www.polizei.hamburg.de/datenschutz<http://www.polizei.hamburg.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen