Kostenaufstellung der Baumassnahme KITA Rheindorfer Burg (Erweiterung Aussenzaun), wie häufig erfolgt eine Nutzung?

Ich habe unlängst festgestellt, dass der öffentliche Raum durch einen kürzlich errichteten Zaun, bei der „Kita Rheindorfer Burg“ (Städt. Kindergarten, An der Rheindorfer Burg 2, 53117 Bonn) weiter beschränkt / abgegrenzt wurde.
Ich bitte um eine Kostenaufstellung für die Errichtung dieses Zaunes und einer Art Nutzungsrechnung dieser Massnahme, wann und wie häufig das neu eingezäunte Gelände, durch die zuvor genannten Einrichtung im Rahmen der Kinderbetreuung genutzt wird. Dazu bitte ich um eine halbjährliche Aufstellung (z.B. zum Ende 2.Quartal 2021, 4.Quartal), mit einen Rückblick auf die tatsächliche Nutzungszeit des eingezäunten Geländes. (Z.B. in Stunden je Öffnungstag der Einrichtung)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Städtisches Gebäudemanagement Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung der Baumassnahme KITA Rheindorfer Burg (Erweiterung Aussenzaun), wie häufig erfolgt eine Nutzung? [#208845]
Datum
16. Januar 2021 14:07
An
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe unlängst festgestellt, dass der öffentliche Raum durch einen kürzlich errichteten Zaun, bei der „Kita Rheindorfer Burg“ (Städt. Kindergarten, An der Rheindorfer Burg 2, 53117 Bonn) weiter beschränkt / abgegrenzt wurde. Ich bitte um eine Kostenaufstellung für die Errichtung dieses Zaunes und einer Art Nutzungsrechnung dieser Massnahme, wann und wie häufig das neu eingezäunte Gelände, durch die zuvor genannten Einrichtung im Rahmen der Kinderbetreuung genutzt wird. Dazu bitte ich um eine halbjährliche Aufstellung (z.B. zum Ende 2.Quartal 2021, 4.Quartal), mit einen Rückblick auf die tatsächliche Nutzungszeit des eingezäunten Geländes. (Z.B. in Stunden je Öffnungstag der Einrichtung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208845/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Ihre Anfrage vom 16.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 16.01.2021 nach dem…
Von
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.01.2021
Datum
22. Januar 2021 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 16.01.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie um eine Kostenaufstellung für die kürzlich erfolgte Errichtung des Zaunes bei der „Kita Rheindorfer Burg“ An der Rheindorfer Burg 2 in 53117 Bonn baten und außerdem um Informationen hinsichtlich des zeitlichen Umfangs des nunmehr eingezäunten Geländes baten. Die Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet und kann nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt wie folgt beantwortet werden. Die Kosten für den Bau des Zaunes belaufen sich insgesamt auf 6.034,32 €. Zukünftig soll noch eine Bepflanzung des Zaunes erfolgen. Diese befindet sich gerade in Planung und Ausschreibung. Hierfür werden ca. 1.700,00€ veranschlagt. Darüber hinaus soll als Ausgleich der zu erwartenden Nutzungsintensivierung eine Bepflanzung mit fünf heimischen Laubbäumen veranlasst werden. Hierfür ist inklusive der Kosten für die Pflege der Bäume eine Summe in Höhe von ca. 5.000€ veranschlagt. Die Nutzung der Fläche wird wöchentlich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:15 Uhr und 16:30 Uhr erfolgen. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen