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Kostenaufstellung der Werbekampagne "#scheisswerbung" von dem Internetangebot "FUNK"

1. Die Kosten, welche die Werbekampagne "#scheisswerbung" verursacht hat
2. Alle vorhandenen analytischen Daten, die über diese Werbekampagne vorhanden sind (Google Analytics Daten).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Kosten, w…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung der Werbekampagne "#scheisswerbung" von dem Internetangebot "FUNK" [#33998]
Datum
11. Oktober 2018 19:14
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Kosten, welche die Werbekampagne "#scheisswerbung" verursacht hat 2. Alle vorhandenen analytischen Daten, die über diese Werbekampagne vorhanden sind (Google Analytics Daten).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze, nämlich gemäß § 1 IFG,…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Kostenaufstellung der Werbekampagne "#scheisswerbung" von dem Internetangebot "FUNK" [#33998]
Datum
16. Oktober 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze, nämlich gemäß § 1 IFG, § 3 UIG sowie § 1 VIG die Übersendung von Kosteninformationen und Analytics-Daten bezüglich der von funk durchgeführten Werbekampagne #scheisswerbung, für welche der SWR als Federführer verantwortlich ist. Allerdings unterliegt der SWR nicht den von Ihnen zitierten Gesetzen: Das IFG und UIG richtet sich an Bundesbehörden und Bundesorgane (vgl. § 1 Abs. 1 IFG, § 1 Abs. 2 UIG) - der SWR ist demgegenüber eine Körperschaft des Landesrechts. Auch ist der SWR nicht informationspflichtige Stelle gemäß § 2 VIG. In Betracht zu ziehen wären allenfalls entsprechende Landesinformationsgesetze, nämlich das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG BW) oder das Landestransparenz-Gesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG RP). Beide Gesetze gelten jedoch nur insoweit für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit diese Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG BW; § 3 Abs. 7 LTranspG RP). Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Ihrem Auskunftsersuchen können wir daher nicht entsprechen. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.