Kostenaufstellung für die Werbekampagne der Bundeswehr "Folge deiner Berufung"

gegenwärtig wirbt die Bundeswehr u.a. mit dem Slogan "#kämpfen - Folge deiner Berufung". Ich erbitte eine Aufstellung der bisher für diese Werbekampagne angefallenen Kosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
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Michael Lücke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gegenwärtig wirb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Michael Lücke
Betreff
Kostenaufstellung für die Werbekampagne der Bundeswehr "Folge deiner Berufung" [#33329]
Datum
7. September 2018 08:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gegenwärtig wirbt die Bundeswehr u.a. mit dem Slogan "#kämpfen - Folge deiner Berufung". Ich erbitte eine Aufstellung der bisher für diese Werbekampagne angefallenen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Lücke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-872 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.09.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kostenaufstellung für die Werbekampagne der Bundeswehr "Folge deiner Berufung" [#33329]
Datum
10. September 2018 10:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-872 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.09.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Lücke, ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 7. September 2018. Diese wird unter dem o.g. Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-872 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hie…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kostenaufstellung für die Werbekampagne der Bundeswehr "Folge deiner Berufung" [#33329]
Datum
25. September 2018 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
R I 1 Az 39-22-17/-872 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Kostenaufstellung für die Werbekampagne der Bundeswehr "Folge deiner Berufung" Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07.09.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-872 vom 10.09.2018 Sehr geehrter Herr Lücke, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 7. September 2018 teile ich Ihnen mit, dass sich die Kosten der derzeitigen Berufekampagne bisher auf 5.017.533,27 Euro (einschl. MwSt) belaufen. Soweit Ihrerseits ein darüber hinausgehender Informationszugang begehrt wird, bitte ich, Folgendes zu bedenken: Durch eine etwaige Offenlegung weiterergehender Details wären ggf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner der Bundeswehr / Unterauftragnehmer betroffen. Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nach § 6 IFG nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Vorliegend wäre daher das sogenannte "Drittbeteiligungsverfahren" nach § 8 Abs. 1 IFG durchzuführen. Danach gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens ist mir gegenwärtig allerdings nicht möglich. So haben Sie in Ihrem Antrag einerseits der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen, anderseits mangelt es aktuell an der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG erforderlichen Antragsbegründung. Weiterhin mache ich darauf aufmerksam, dass ein etwaiger weitergehender Informationszugang nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 erfolgen kann. Nach aktueller Einschätzung wird ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand für die Zusammen- und Bereitstellung der Informationen (einschließlich der Durchführung des o.g. Verfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG) entstehen. Dies führt sehr wahrscheinlich zur Erhebung von Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Die genaue Höhe der Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem geäußerten Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3. der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV zur Anwendung kommen wird. Danach beträgt die Gebührenhöhe 60 bis 500 Euro. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie Ihren Antrag mit der oben übermittelten Information für erledigt erklären oder ob Sie diesen im Hinblick auf die etwaige Offenlegung weitergehender Information aufrecht erhalten und zur Übernahme der entstehenden Kosten bereit sind. Im Falle der Aufrechterhaltung Ihres Antrags bitte ich zudem um Übermittlung einer Antragsbegründung sowie um Rücknahme Ihres Widerspruchs zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens. Um sicherzustellen, dass Ihre Antwort auch in Abwesenheitszeiten einzelner Bearbeiterinnen oder Bearbeiter Berücksichtigung finden kann, richten Sie diese bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Michael Lücke
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.09.2018 zum Az. R I 1 - Az 39-22-17/-872,…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Michael Lücke
Betreff
AW: Antwort: Kostenaufstellung für die Werbekampagne der Bundeswehr "Folge deiner Berufung" [#33329]
Datum
28. September 2018 15:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.09.2018 zum Az. R I 1 - Az 39-22-17/-872, damit hat sich mein Antrag nach dem IFG erledigt. Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anfragenr: 33329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>