Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen

Im April 2015 hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Aachen die Umbenennung von "Studentenwerk Aachen" zu "Studierendenwerk Aachen" beschlossen. Die kaufmännische Verwaltung schätzte die Kosten auf über 300.000 Euro (http://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/verwaltungsrat-stimmt-umbenennung-zu.html).

Bitte senden Sie mir:
- eine Übersicht der Kostenplanung, aus der sich die ursprünglich genannten 300.000 Euro zusammensetzen.
- eine Übersicht über die tatsächlich bisher entstandenen Kosten sowie gegebenfalls bereits im Budget eingeplanten Kosten.
- Sollte es Posten geben, die noch nicht definitiv beziffert werden können, benennen Sie diese Posten bitte und geben einen Schätzwert an, der zur Gesamtschätzung von 300.000 Euro führte.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise an dieser Stele auf vergleichbare Anfragen an Ihre Einrichtung.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im vorab für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen [#20376]
Datum
16. Februar 2017 14:21
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im April 2015 hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Aachen die Umbenennung von "Studentenwerk Aachen" zu "Studierendenwerk Aachen" beschlossen. Die kaufmännische Verwaltung schätzte die Kosten auf über 300.000 Euro (http://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/verwaltungsrat-stimmt-umbenennung-zu.html). Bitte senden Sie mir: - eine Übersicht der Kostenplanung, aus der sich die ursprünglich genannten 300.000 Euro zusammensetzen. - eine Übersicht über die tatsächlich bisher entstandenen Kosten sowie gegebenfalls bereits im Budget eingeplanten Kosten. - Sollte es Posten geben, die noch nicht definitiv beziffert werden können, benennen Sie diese Posten bitte und geben einen Schätzwert an, der zur Gesamtschätzung von 300.000 Euro führte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise an dieser Stele auf vergleichbare Anfragen an Ihre Einrichtung. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im vorab für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwer…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen [#20376]
Datum
21. März 2017 08:31
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen“ vom 16.02.2017 (#20376) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen“ [#20376]
Datum
9. Mai 2017 09:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20376 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die entsprechende Behörde überhaupt nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich in der Angelegenheit bislang keinen Fortschritt feststellen können…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kostenaufstellung zur Umbenennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen“ [#20376]
Datum
11. Juli 2017 09:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich in der Angelegenheit bislang keinen Fortschritt feststellen können. Können Sie mir über den Fortgang berichten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG: Kostenaufstellung zur Um-benennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwer…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG: Kostenaufstellung zur Um-benennung Studentenwerk Aachen in Studierendenwerk Aachen
Datum
5. Februar 2018
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im April 2015 hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Aachen die Umbenennung von "Studentenwerk Aachen" zu "Studierendenwerk Aachen" beschlossen. Die kaufmännische Verwaltung schätzte die Kosten auf über 300.000 Euro (http://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/verwaltungsrat-stimmt-umbenennung-zu.html). Bitte senden Sie mir: • eine Übersicht der Kostenplanung, aus der sich die ursprünglich ge-nannten 300.000 Euro zusammensetzen. • eine Übersicht über die tatsächlich bisher entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls bereits im Budget eingeplanten Kosten. • Sollte es Posten geben, die noch nicht definitiv beziffert werden kön-nen, benennen Sie diese Posten bitte und geben einen Schätzwert an, der zur Gesamtschätzung von 300.000 Euro führte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Infor-mationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nord-rhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Ver-braucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Ge-bühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise an dieser Stelle auf vergleichbare Anfragen an Ihre Einrichtung. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im vorab für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

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Studierendenwerk Aachen AöR
Anfrage Kostenaufstellung zur Umbenennung in Studierendenwerk Aachen nach dem IFG NRW
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Kostenaufstellung zur Umbenennung in Studierendenwerk Aachen nach dem IFG NRW
Datum
31. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen