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Kostenaufstellungen zum Kalkberg

- Kostenaufstellung aller erstellten Gutachten
- Kostenaufstellungen aller Baumaßnahmen, Sanierungsarbeiten und Instandhaltsmaßnahmen
- Kostenaufstellungen aller Ratssitzungen seit der Überlegung vor dem Kauf des Geländes bis zum heutigen Tage
- Sicherungs- und Sanierungskonzept des Kalksbergs
- Sanierungsvertrag zwischen GSE und der Unteren Bodenschutzbehörde
- Protokolle der Ratssitzungen zum Thema Kalkberg
- Planfeststellbeschlüsse zum Kalkberg
- Unterlagen zur Stadtentwicklungsplanung für das Planungsgebiet Kalk-Süd
- Dokumentation und Kostenübersicht zu Bewässerungsmaßnahmen am Kalkberg

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellungen zum Kalkberg [#35699]
Datum
10. Januar 2019 09:45
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kostenaufstellung aller erstellten Gutachten - Kostenaufstellungen aller Baumaßnahmen, Sanierungsarbeiten und Instandhaltsmaßnahmen - Kostenaufstellungen aller Ratssitzungen seit der Überlegung vor dem Kauf des Geländes bis zum heutigen Tage - Sicherungs- und Sanierungskonzept des Kalksbergs - Sanierungsvertrag zwischen GSE und der Unteren Bodenschutzbehörde - Protokolle der Ratssitzungen zum Thema Kalkberg - Planfeststellbeschlüsse zum Kalkberg - Unterlagen zur Stadtentwicklungsplanung für das Planungsgebiet Kalk-Süd - Dokumentation und Kostenübersicht zu Bewässerungsmaßnahmen am Kalkberg
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> M. E. Works GmbH <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Ihr Informationsantrag nach IFG NRW vom 10.01.2019 wegen Kostenaufstellungen etc. zur Hubschrauberlandestation Kal…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: AW: Kostenaufstellungen zum Kalkberg [#35699]
Datum
31. Januar 2019 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,0 KB


Ihr Informationsantrag nach IFG NRW vom 10.01.2019 wegen Kostenaufstellungen etc. zur Hubschrauberlandestation Kalkberg Sehr <Information-entfernt> nach § 11 Abs.1 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben; Ablehnungen eines Informationsantrages sind hingegen gebührenfrei. Die Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Unterlagen ist mit einem nicht unerheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden. Daher gilt nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 (GV.NRW. S.88), Ziff. 1.2 des Gebührentarifs ein Gebührenrahmen von 10.- bis 500.- Euro. Nach Abschätzung des Aufwandes ist mit Gebühren in Höhe von ca. 300.- Euro zu rechnen. Die beabsichtigte öffentliche Zurverfügungstellung der Informationen ist kein Grund, nach dem von Gebühren abgesehen werden kann. Im Hinblick auf die anfallenden Gebühren für die Informationsgewährung bitte ich höflich um Rückmeldung über Ihr Interesse an einer gebührenpflichtigen Information. Weiterhin bitte ich zu Zwecken des Gebührenbescheides um Angabe Ihrer postalischen Anschrift. Zusätzlich muss ich wegen des Umfangs der beantragten Informationen darauf hinweisen, dass die Monatsfrist nach § 5 Abs. 2 IFG NRW nicht eingehalten werden kann; ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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