Kosten/Aufwand jüdischer Einrichtungen und Personen pro Jahr
Anfrage an:
Polizeipräsidium München
Den Umfang des Schutzes jüdischer Einrichtung u. Personen (Offizielle, Schriftsteller usw.):
Wie viele Beamtenstunden pro Jahr aufgewendet werden und welche Kosten pro Jahr entstehen.
Anfrage erfolgreich
-
Datum26. Februar 2021
-
30. März 2021
-
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr Antragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Umfang des Schutzes …
An
Polizeipräsidium München
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kosten/Aufwand jüdischer Einrichtungen und Personen pro Jahr [#213789]
- Datum
- 26. Februar 2021 13:20
- An
- Polizeipräsidium München
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr Antragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Umfang des Schutzes jüdischer Einrichtung u. Personen (Offizielle, Schriftsteller usw.):
Wie viele Beamtenstunden pro Jahr aufgewendet werden und welche Kosten pro Jahr entstehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 213789
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/213789/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Polizeipräsidium München
Sehr Antragsteller/in
sie haben Ihre Anfrage an die Pressestelle der Münchner Polizei geschickt. Eine Presseanfra…
- Von
- Polizeipräsidium München
- Betreff
- AW: Kosten/Aufwand jüdischer Einrichtungen und Personen pro Jahr [#213789]
- Datum
- 26. Februar 2021 16:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in
sie haben Ihre Anfrage an die Pressestelle der Münchner Polizei geschickt. Eine Presseanfrage ist aber aus Ihrer Email nicht ersichtlich.
Dazu geben Sie verschiedene Rechtsvorschriften zur Erklärung Ihrer Anfrage an. Diese begründen alle keinen Auskunftsanspruch an die Bayerische Polizei.
Zwar hat gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG grundsätzlich jeder Bürger das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit die entsprechenden, im Gesetzestext genannten Voraussetzungen vorliegen. Gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG ist jedoch Abs. 1 nicht anzuwenden auf die Polizei. Bezüglich des von Ihnen zitierten § 3 Abs. 1 BayUIG sowie § 2 Abs. 1 VIG ist anzumerken, dass es sich bei den von Ihnen begehrten Auskünften weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG handelt.
Mit freundlichen Grüßen
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