Kostendeckung durch Bürgerticket

Derzeit wird diskutiert, ob die BVG ihre Kosten u. a. durch ein sogenanntes Bürgerticket für alle Berliner deckt, unabhängig davon, ob die öffentlichen Verkehrsmittel durch diese Personen genutzt werden oder nicht. Ich möchte gerne wissen, wie viel Gewinn der BVG jährlich dadurch entgeht, dass sie keine Zugangskontrollen in bzw. unmittelbar vor ihren Verkehrsmitteln (wie z. B. in London, Amsterdam) durchführt, bei denen jeder Fahrgast hinsichtlich eines gültigen Fahrscheins kontrolliert wird. Zudem möchte ich gerne wissen, was die BVG tut bzw. plant, um die Einbußen durch den Gewinnverlust in diesem Zusammenhang zu minimieren. Würde der Gewinn, den man bei vorhandenen Zugangskontrollen zu den Verkehrsmitteln selbst erwirtschaften würde, ausreichen, um die Kosten zu decken, welche man mithilfe des Bürgertickets einzunehmen gedenkt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostendeckung durch Bürgerticket [#188643]
Datum
11. Juni 2020 11:16
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit wird diskutiert, ob die BVG ihre Kosten u. a. durch ein sogenanntes Bürgerticket für alle Berliner deckt, unabhängig davon, ob die öffentlichen Verkehrsmittel durch diese Personen genutzt werden oder nicht. Ich möchte gerne wissen, wie viel Gewinn der BVG jährlich dadurch entgeht, dass sie keine Zugangskontrollen in bzw. unmittelbar vor ihren Verkehrsmitteln (wie z. B. in London, Amsterdam) durchführt, bei denen jeder Fahrgast hinsichtlich eines gültigen Fahrscheins kontrolliert wird. Zudem möchte ich gerne wissen, was die BVG tut bzw. plant, um die Einbußen durch den Gewinnverlust in diesem Zusammenhang zu minimieren. Würde der Gewinn, den man bei vorhandenen Zugangskontrollen zu den Verkehrsmitteln selbst erwirtschaften würde, ausreichen, um die Kosten zu decken, welche man mithilfe des Bürgertickets einzunehmen gedenkt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188643
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) ist bei uns e…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 20/00288 - Kostendeckung durch Bürgerticket [#188643]
Datum
12. Juni 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) ist bei uns eingegangen. Wir möchten darauf hinweisen, dass über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Ein Verwaltungsakt ist jedoch über E-Mail nicht zustellfähig, so dass wir von Ihnen eine ladungsfähige Anschrift benötigen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die benötigte Auskunft erhalten Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20/00288 - Kostendeckung durch Bürgerticket [#188643]
Datum
12. Juni 2020 13:52
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die benötigte Auskunft erhalten Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188643 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Leider haben wir versäumt, Sie gleich mit der Bitte…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 20/00288 - Kostendeckung durch Bürgerticket [#188643]
Datum
10. Juli 2020 20:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Leider haben wir versäumt, Sie gleich mit der Bitte um Ihre Adresse darüber zu informieren, dass der durch die Akteneinsicht / -auskunft entstehende Verwaltungsaufwand gebührenpflichtig ist. Sie haben mitgeteilt, dass Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert werden wollen. Diese werden sich auf nicht mehr als 25,00 EUR belaufen. Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen,