Kostenfreiheit Schulweg

Wie viele Schüler erhalten Kostenfreiheit des Schulwegs in München, die im dritten Ring des MVV wohnen, eine Schule aber im ersten Ring des MVV besuchen? Wieviele dieser Schüler erhalten weiterhin die Kostenfreiheit, wenn eine Schule aus dem zweiten Ring in den ersten Ring gezogen ist? Wieviele dieser Schüler erhalten eine teilweise Kostenerstattung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenfreiheit Schulweg [#34778]
Datum
20. November 2018 09:33
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schüler erhalten Kostenfreiheit des Schulwegs in München, die im dritten Ring des MVV wohnen, eine Schule aber im ersten Ring des MVV besuchen? Wieviele dieser Schüler erhalten weiterhin die Kostenfreiheit, wenn eine Schule aus dem zweiten Ring in den ersten Ring gezogen ist? Wieviele dieser Schüler erhalten eine teilweise Kostenerstattung?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterge…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kostenfreiheit Schulweg [#34778]
Datum
20. November 2018 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre unten stehende A…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung
Datum
10. Dezember 2018 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage vom 20.11.18 im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung (#34778). Die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen zur Kostenfreiheit des Schulweges beantworten wir als Koordinierungsstelle für Ihre Anfrage wie folgt: 1. Frage: "Wie viele Schüler erhalten Kostenfreiheit des Schulwegs in München, die im dritten Ring des MVV wohnen, eine Schule aber im ersten Ring des MVV besuchen?" Die von Ihnen beantragten Informationen liegen dem Referat für Bildung und Sport nicht vor und müssten aufwändig und händisch zusammengestellt werden, wonach nach der IFS keine Verpflichtung besteht. Zugang zu Informationen besteht lediglich auf „vorhandene“ amtliche Informationen (§ 1 Abs. 1 IFS). Wir können Ihnen allerdings mitteilen, dass 3.342 Schulkinder eine Fahrkarte mit dem Geltungsbereich Ring 1 und Ring 3 erhalten haben (Stand November 2018). 2. Frage: "Wieviele dieser Schüler erhalten weiterhin die Kostenfreiheit, wenn eine Schule aus dem zweiten Ring in den ersten Ring gezogen ist?" Diese Frage lässt sich leider nicht beantworten. Wenn sich die Voraussetzungen ändern, muss der Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs stets neu geprüft werden. Maßgeblich ist immer der Besuch der nächstgelegenen Schule. Des Weiteren gibt es Entfernungsgrenzen: 2 km (Klasse 1-4) oder 3 km (ab 5. Klasse). 3. Frage: "Wieviele dieser Schüler erhalten eine teilweise Kostenerstattung?" Eine teilweise Kostenerstattung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für inhaltliche Fragen steht Ihnen der Bereich Kostenfreiheit des Schulweges (Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen