Kostenfreiheit Schulweg

Wie viele Schüler erhalten Kostenfreiheit des Schulwegs in München, die im dritten Ring des MVV wohnen, eine Schule aber im ersten Ring des MVV besuchen? Wieviele dieser Schüler erhalten weiterhin die Kostenfreiheit, wenn eine Schule aus dem zweiten Ring in den ersten Ring gezogen ist? Wieviele dieser Schüler erhalten eine teilweise Kostenerstattung? Sollte die Regierung von Oberbayern die Daten nicht originär haben, so wird um die Zahlen gebeten, die sie als Widerspruchsbehörde hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenfreiheit Schulweg [#34777]
Datum
20. November 2018 09:29
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schüler erhalten Kostenfreiheit des Schulwegs in München, die im dritten Ring des MVV wohnen, eine Schule aber im ersten Ring des MVV besuchen? Wieviele dieser Schüler erhalten weiterhin die Kostenfreiheit, wenn eine Schule aus dem zweiten Ring in den ersten Ring gezogen ist? Wieviele dieser Schüler erhalten eine teilweise Kostenerstattung? Sollte die Regierung von Oberbayern die Daten nicht originär haben, so wird um die Zahlen gebeten, die sie als Widerspruchsbehörde hat.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern (Informationsfreiheitssatzung Oberbayern). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierung von Oberbayern
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen zitierte Informationsfreiheitssatzung des Bezirkes gilt für uns als Sta…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Kostenfreiheit Schulweg [#34777]
Datum
22. November 2018 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen zitierte Informationsfreiheitssatzung des Bezirkes gilt für uns als Staatsbehörde nicht. Außerdem liegen uns flächendeckende Informationen über die Schulwegkosten der dafür zuständigen Sachaufwandsträger nicht vor. Die Widerspruchsverfahren werden nach den von Ihnen genannten Kriterien nicht ausgewertet, daher liegen uns auch daraus keine Informationen vor. Wir bedauern, Ihre Anfrage daher nicht beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen