Kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform

sämtlichen Schriftverkehr sowie den Vertrag sowie sämtliche Unterverträge und Ausführungsbestimmungen zu der Thematik kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Marcus Zippka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtlichen …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Marcus Zippka
Betreff
Kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform [#164196]
Datum
18. August 2019 12:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Schriftverkehr sowie den Vertrag sowie sämtliche Unterverträge und Ausführungsbestimmungen zu der Thematik kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcus Zippka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcus Zippka << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Zippka
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. August 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu: Kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform [#164196]
Datum
21. August 2019 14:50
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. August 2019 Sehr geehrter Herr Zippka, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. August 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1114 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Augu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre IFG-Anfrage zu: Kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform [#164196]
Datum
27. August 2019 13:58
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. August 2019 Sehr geehrter Herr Zippka, ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 18. August 2019 und bitte Folgendes zu beachten: Die von Ihnen erbetenen antragsgegenständlichen Unterlagen berühren Belange Dritter (hier: Deutsche Bahn AG u.a.). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr erwägen, der Weitergabe ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des deutlich höheren Verwaltungsaufwands - nicht zuletzt wegen der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens - voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag unverändert festhalten und zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "Kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform [#164196]"
Datum
9. Oktober 2019 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1114 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1114 vom 27.08.2019 Sehr geehrter Herr Zippka, mit E-Mail vom 27. August 2019 (Bezug 3.) hatte ich aus den darin erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Da hierzu noch keine Antwort eingegangen ist, erlaube ich mir, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
[SPAM-Enkl]:Antwort: IFG-Anfrage "Kostenlose Bahnfahrten für Soldaten in Uniform [#164196]"
Datum
28. Oktober 2019 10:47
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1114 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1114 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1114 vom 27.08.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1114 vom 09.10.2019 Sehr geehrter Herr Zippka, mit E-Mail vom 27. August 2019 (Bezug 3.) hatte ich aus den darin erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Hierzu - sowie zu meiner Erinnerung vom 9. Oktober 2019 (Bezug 4.) - liegt bislang noch keine Antwort vor. Diesseits wird daher davon ausgegangen, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren Antrag (Bezug 1.) nicht aufrechterhalten möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen