Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. August 2020.
Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie: Testen ermöglicht eine schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung von infizierten Personen in Deutschland und trägt somit zu einem aktuelleren und besseren Lagebild bei. Dies ist Grundlage für eine Unterbrechung von Infektionsketten und für einen Schutz vor Überlastung unseres Gesundheitssystems.
In Deutschland wird umfassend auf Infektionen mit SARS-CoV-2 getestet, auch im internationalen Vergleich. Hierzu wurden die Testkapazitäten zum Virus-Nachweis mittels PCR-Testung seit März kontinuierlich erweitert. So gibt es in Deutschland zurzeit keine Engpässe bei der Durchführung von PCR-Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 und inzwischen können wöchentlich über eine Million PCR-Tests durchgeführt werden.
Bei der Anwendung von Tests ist ein zielgerichtetes Vorgehen essenziell. Testen ohne Anlass führt zu einem falschen Sicherheitsgefühl. Denn auch ein negativer PCR-Nachweis ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stichwort AHA-Formel). Präventives Testen ohne begründeten Verdacht erhöht außerdem das Risiko falsch-positiver Ergebnisse und belastet die vorhandene Testkapazität. Daher, "Testen, Testen, Testen – aber gezielt!".
Nach der im Mai 2020 in Kraft getretenen Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können auch asymptomatische Personen unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Lage im Rahmen bestimmter Maßnahmen getestet werden, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhüten. Die Verordnung finden Sie hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fil…
www.bundesgesundheitsministerium.de/fil…
Das Ziel der Verordnung ist, umfassender als zuvor insbesondere auch solche Personengruppen testen zu können, bei denen noch keine Symptome für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber eine Infektion naheliegend erscheint. Zudem besteht durch die Verordnung die Möglichkeit, Personen zu testen, bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären. Zu dem Personenkreis der besonders Gefährdeten gehören insbesondere ältere Menschen mit Vorerkrankungen. Vor allem pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, aber auch solche, die ambulant von einem Pflegedienst gepflegt, betreut oder behandelt werden, sind besonders anfällig für schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle, sodass die Verordnung insbesondere diese Klientel umfasst.
Die Leistungen im Rahmen dieser Verordnung werden in der Regel auf Veranlassung der zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes angeordnet und erbracht. In Bezug auf die Labordiagnostik im Rahmen dieser Testungen besteht dann gegen die gesetzliche Krankenversicherung in den Fällen, die diese Verordnung bestimmt, ein gesetzlicher Anspruch.
Umfangreiche Informationen finden sich im Übrigen auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige…
Die Bundesländer, die für die Anwendung und Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes zuständig sind, haben in Umsetzung der Nationalen Teststrategie ergänzende eigene Strategien entwickelt. In Abhängigkeit der einzelnen Teststrategien können sich bspw. Beschäftigte an Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Auch Beschäftigte in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, können sich unter bestimmten Voraussetzungen testen lassen. Dies gilt ebenso für Lehrkräfte in Pflegeschulen. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen kann stichprobenartig getestet werden.
Wer konkret in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der dort geltenden Teststrategien getestet werden kann, kann das Bundesministerium für Gesundheit nicht entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr zuständiges Bundesland bzw. die zuständigen Stellen vor Ort (Gesundheitsamt o.ä.).
Mit freundlichen Grüßen
ich verstehe das sie aufgrund von den gängigen Medienberichten Angst haben.
Ich möchte sie aber versuchen zu beruhigen, sie gehen im täglichen Umgang mit den Kunden kein höheres Risiko ein als z.B. letztes Jahr während der Grippesaision.
Die PCR Test sind grundsätzlich nicht dazu geeignet eine Erkrankung mit den SARS-Cov2 Virus zu diagnostizieren. Auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird.
Achten Sie einfach auf Symptome bei sich, und auch wenn sie welche bei sich entdecken ist es jetzt viel wahrscheinlicher n eine Rhinovirus zu erkrankten als an SARS-Cov2.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anna-Lena Finnern