Kostenloser antikörper-Test und PCR-Test

ich war den Symptomen nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit leicht an Covid erkrankt, habe die Infektion aber erfolgreich selbst mit Amantadin behandelt. Gemäß den geltenden Anordungen hatte ich mich zudem in Quarantäne begeben. Nun bin ich genesen und gesund. Leider wurde mir von den Teststationen mitgeteilt, das dort nur Antikörper-Schnell-Tests durchgeführt werden, welche nicht als Nachweis zur Wiedererlangung der Grundrechte geeignet sind. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich als Genesener ohne erneute Symptome die Kosten selber tragen müsse. Das BVerfG hat die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe ohne Feststellungen zur Sache, nur mit der Fürsorgepflicht der "Volksgesundheit" begründet. Eine "Erkaufen" von Freiheitsrechten, d.h. das Tragen von Kosten zum Wiedererlangung von Grundrechten ist davon nicht abgedeckt.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Regelungen sie getroffen haben, um den Nachweis mittels PCR in meinen Wohnbezirk regelmäßig und kostenfrei für Genesene ohne PCR-Test während der Infektion durchzuführen. Aufgrund der Dringlichkeit setze ich Ihnen dafür eine Frist von 5 Tagen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenloser antikörper-Test und PCR-Test [#220067]
Datum
9. Mai 2021 18:55
An
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich war den Symptomen nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit leicht an Covid erkrankt, habe die Infektion aber erfolgreich selbst mit Amantadin behandelt. Gemäß den geltenden Anordungen hatte ich mich zudem in Quarantäne begeben. Nun bin ich genesen und gesund. Leider wurde mir von den Teststationen mitgeteilt, das dort nur Antikörper-Schnell-Tests durchgeführt werden, welche nicht als Nachweis zur Wiedererlangung der Grundrechte geeignet sind. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich als Genesener ohne erneute Symptome die Kosten selber tragen müsse. Das BVerfG hat die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe ohne Feststellungen zur Sache, nur mit der Fürsorgepflicht der "Volksgesundheit" begründet. Eine "Erkaufen" von Freiheitsrechten, d.h. das Tragen von Kosten zum Wiedererlangung von Grundrechten ist davon nicht abgedeckt. Bitte teilen Sie mir mit, welche Regelungen sie getroffen haben, um den Nachweis mittels PCR in meinen Wohnbezirk regelmäßig und kostenfrei für Genesene ohne PCR-Test während der Infektion durchzuführen. Aufgrund der Dringlichkeit setze ich Ihnen dafür eine Frist von 5 Tagen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220067/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in offenbar beziehen Sie sich auf Punkt 2.1.2 der Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Friedric…
Von
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Kostenloser antikörper-Test und PCR-Test [#220067]
Datum
10. Mai 2021 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in offenbar beziehen Sie sich auf Punkt 2.1.2 der Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, wonach Verdachtspersonen die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Testung in Isolation begeben. Verdachtspersonen sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t IfSG dem Gesundheitsamt zu melden. Unser Pandemieteam hat mir mitgeteilt, dass von Ihnen keine Verdachtsmeldung einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Damit besteht im Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg kein Vorgang, so dass eine Akteneinsicht sowie eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte mangels Vorgang nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen