Kostenloses W-Lan in Gütersloh

1. Existiert in der Stadt Gütersloh kostenfreies öffentliches W-Lan?

2. Ist in der Stadt Gütersloh kostenfreies öffentliches W-Lan geplant?

3. Sieht die Verwaltung Hürden beim Betrieb eines kostenfreies öffentlichen W-Lan in der Stadt Gütersloh? Wenn ja, Welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2013
  • Frist
    2. November 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenloses W-Lan in Gütersloh
Datum
1. Oktober 2013 21:21
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Existiert in der Stadt Gütersloh kostenfreies öffentliches W-Lan? 2. Ist in der Stadt Gütersloh kostenfreies öffentliches W-Lan geplant? 3. Sieht die Verwaltung Hürden beim Betrieb eines kostenfreies öffentlichen W-Lan in der Stadt Gütersloh? Wenn ja, Welche?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Gütersloh
Ihre Anfrage zu öffentlichem (kostenfreien) WLAN in Gütersloh Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Mail-…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Ihre Anfrage zu öffentlichem (kostenfreien) WLAN in Gütersloh
Datum
7. Oktober 2013 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Mail-Anfrage vom 01.10.2013 kann ich Ihnen folgende Informationen zukommen lassen: zu Frage 1: "Existiert in der Stadt Gütersloh kostenfreies öffentliches W-Lan?" Soweit mir nach entsprechenden Rücksprachen und Recherchen bekannt ist, gibt es in der Stadt Gütersloh kein vom öffentlichen Sektor betriebenes oder gefördertes offenes (kostenloses) WLAN. zu Frage 2: "Ist in der Stadt Gütersloh kostenfreies öffentliches W-Lan geplant?" Meinem Kenntnisstand nach existieren hierfür auch keine Planungen. zu Frage 3: "Sieht die Verwaltung Hürden beim Betrieb eines kostenfreies öffentlichen W-Lan in der Stadt Gütersloh? Wenn ja, Welche?" Hürden sind insbesondere darin zu sehen, dass ein flächendeckendes, offenes WLAN mit hohen Kosten (sowohl einmaligen Einrichtungskosten als auch laufenden Betriebskosten) für den Betreiber verbunden ist, sofern es nicht z.B. durch Fördermittel oder Sponsoring Dritter unterstützt wird. Mit freundlichen Grüßen W i l l i W i n k l e r Stadtverwaltung Gütersloh - FB Personal, Organisation, Referat des Rates und der Bürgermeisterin - Berliner Straße 70 33330 Gütersloh Tel.: 0 52 41 / 82 - 22 21 Fax: 0 52 41 / 82 - 29 98 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>