kostenpflichtige Einsichtnahme vor Ort
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
In der IFG-Antwort zur Anfrage https://fragdenstaat.de/a/4271 schreiben Sie eine kostenpflichtige Einsichtnahme vor Ort ist möglich.
- Wie viel kostet die Einsichtnahme ?
- Wie entstehen die Kosten ? (Nach Anzahl der Kopien oder nach Zeit ?)
- Dürfen Kopien und Fotos der Akten gemacht werden ?
Wenn nein, warum nicht ?
Anfrage erfolgreich
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Datum10. September 2013
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12. Oktober 2013
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