Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium

Die Grundlage folgender der in der Vorlage - VO/2013/0317-02 zur Sitzung des Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 05/2018-2023 genannten Kostenschätzungen:

Variante 0 – Instandsetzung (Minimalsanierung): 24,5 Mio. EUR
Variante 1 (Umfassende Sanierung): 43,6 Mio. EUR
Variante 2 (Umbau): 37,1 Mio. EUR
Neubau (Außenbereich des Bestandsschulgeländes): 40 bis 42 Mio. EUR
Neubau (neuer Standort): 50 Mio. EUR

Bitte senden sie mir Dokumente, Berechnungen oder Gutachten, aus denen eine Begründung der einzelnen Kostenschätzungen ersichtlich ist. Mit welchen Annahmen, Kennzahlen, Pauschalwerten oder ähnlichen haben sie gerechnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    4. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Grundlage…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium [#165863]
Datum
4. September 2019 11:45
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Grundlage folgender der in der Vorlage - VO/2013/0317-02 zur Sitzung des Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 05/2018-2023 genannten Kostenschätzungen: Variante 0 – Instandsetzung (Minimalsanierung): 24,5 Mio. EUR Variante 1 (Umfassende Sanierung): 43,6 Mio. EUR Variante 2 (Umbau): 37,1 Mio. EUR Neubau (Außenbereich des Bestandsschulgeländes): 40 bis 42 Mio. EUR Neubau (neuer Standort): 50 Mio. EUR Bitte senden sie mir Dokumente, Berechnungen oder Gutachten, aus denen eine Begründung der einzelnen Kostenschätzungen ersichtlich ist. Mit welchen Annahmen, Kennzahlen, Pauschalwerten oder ähnlichen haben sie gerechnet?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang …
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium [#165863]
Datum
17. September 2019 13:11
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang und teile Ihnen mit, dass für die erbetene Auskunft eine entsprechende Gebühr erhoben wird. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) vom 21. März 2007, GVOBl. 2007 225<http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/rua/GVOBl.%202007%20225>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.01.2012, GVOBl. S. 89, 94, in Verbindung mit der Anlage „Kostentarif“, Tarifstelle 1.2. Danach ist für umfassende schriftliche Auskünfte eine Gebühr bis maximal 250,00 € zu erheben. Aufgrund des voraussichtlichen Aufwands wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage eine Gebühr in Höhe von 56,85 € erhoben. Für die weitere Bearbeitung bitte ich sie daher um Nennung Ihres vollen Namens und Ihrer vollständigen postalischen Anschrift, damit ich Ihnen den Gebührenbescheid zustellen kann. Herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin der Meinung der Meinung, dass eine Gebührenerhebung nicht gerechtfertigt ist…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium [#165863]
Datum
19. September 2019 12:30
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin der Meinung der Meinung, dass eine Gebührenerhebung nicht gerechtfertigt ist. Die angeforderten Dokumente müssten ihnen vorliegen. Deshalb ist mir kein erhöhter Aufwand ersichtlich. Außerdem bin ich der Meinung, dass einbezogen werden sollte, dass hier, aufgrund der hohen Summen, ein erhöhtes öffentliches Interesse vorliegt. Ich bitte sie, die Notwendigkeit einer Gebührenerhebung nochmals zu überdenken. Nachdem sie mir ihre Entscheidung mitgeteilt haben, werde ich entscheiden, wie ich weiter verfahren will. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, der erhöhte Aufwand ist definitiv vorhanden, die erfragten Information sind …
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium [#165863]
Datum
20. September 2019 08:30
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB


Guten Morgen Herr Antragsteller/in, der erhöhte Aufwand ist definitiv vorhanden, die erfragten Information sind nicht per Knopfdruck verfügbar. Ein öffentliches Interesse an der Beantwortung Ihrer Anfrage ist definitiv nicht vorhanden. Der Aufwand ist allerdings bei weitem nicht so hoch, dass die Höchstgrenze nach der Kostenverordnung iHv. 250 € erreicht wird. Daher wurde bei der Gebührenberechnung eine entsprechende Arbeitsplatzkostenstunde nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) zugrunde gelegt. Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Entscheidung! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
23. September 2019 13:49
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165863 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Meinung bin, dass auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden kann. Die angeforderten Informationen müssten ohne erhöhten Aufwand verfügbar sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 165863.pdf - 2019-09-17_1-image003.jpg - 2019-09-20_1-image003.jpg Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich ich der Meinung bin, dass auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden kann, h…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
23. September 2019 13:57
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich ich der Meinung bin, dass auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden kann, habe ich die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein um Vermittlung gebeten. Je nach Ergebnis werde ich dann entscheiden, wie ich weiter verfahre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
24. September 2019 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, die informationspflichtige Stelle um St…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
4. Oktober 2019 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, die informationspflichtige Stelle um Stellungnahme zu bitten (Frist bis einschließlich zum 25.10.2019). Nach Erhalt der Stellungnahme werden wir den Sachverhalt einer abschließenden rechtlichen Wertung zuführen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung zu Grunde legend, werden wir das weitere Vorgehen prüfen und Sie entsprechend unterrichten.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand meiner, am 23.09.2019 gestellten, Bitte um Ve…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
12. Dezember 2019 12:30
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand meiner, am 23.09.2019 gestellten, Bitte um Vermittlung bezüglich der, von mir gestellten, Informationsfreiheitsanfrage an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in da der Bearbeiter der Anfrage bei uns im Haus gewechselt hat, gibt es leider eine Ve…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
16. Dezember 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da der Bearbeiter der Anfrage bei uns im Haus gewechselt hat, gibt es leider eine Verzögerung der Beantwortung. Ich werde Ihnen aber noch diese Woche Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir hatten Rückmeldung von der Gemeinde erhalten. Hierin wird die Kostenfestsetzung …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
19. Dezember 2019 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir hatten Rückmeldung von der Gemeinde erhalten. Hierin wird die Kostenfestsetzung begründet. Die Berechnung erscheint mir zunächst nach erster kursorischer Prüfung nachvollziehbar und beachtet auch unsere Vorgaben zu Bemessung der Kosten (https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-.html). Allerdings ist mir aus den vorhandenen Dokumenten nicht ganz ersichtlich, ob sich der Mehraufwand auch durch extra zu fertigende zusammenfassende Dokumente und Recherchen ergibt. Da sich der IZG-Anspruch nur auf verfügbare Informationen bezieht, kann es sein, dass eine solche Erstellung nicht erforderlich ist und somit auch keine Kosten berechnet werden könnten. Dieses werde ich noch mit der Gemeinde klären und nach Rückmeldung meine abschließende Einschätzung abgeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand meiner Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Antr…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
10. Februar 2020 10:58
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand meiner Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben inzwischen eine Rückmeldung von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erhalten. Hi…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
10. Februar 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben inzwischen eine Rückmeldung von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erhalten. Hierin wird uns nochmal erläutert, dass nach deren Verständnis nicht nur eine Zusammenstellung vorhandener Dokumente, sondern auch eine Stellungnahme gewünscht sei. Soweit Ihre Anfrage u.a. Erläuterungen zur Berechnungsgrundlage enthält, kann ich dieses auch nachvollziehen. Die Berechnung der Behörde auf Basis eines Aufwands von 1,25 bis 1,5 Stunden bzw. den angesetzten Personalkosten erscheint mir plausibel. In diesem Zusammenhang sehe ich in der Gebühr in Höhe von 56,85 Euro keinen Verstoß gegen § 13 Abs. 2 IZG-SH bzw. das Verbot der abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung. Die Gemeinde stellt in Aussicht nach Ihrer Rückmeldung die erbetenen Unterlagen wie gewünscht zusammenzustellen. Aus meiner Sicht könnten Sie sich somit entweder auf die Gebühr einlassen (wobei ich Ihnen raten würde, sich auch nochmal auf den o.g. Betrag zu berufen). Oder Sie reduzieren Ihre Anfrage ausdrücklich auf die unmittelbar bei der Gemeinde vorhanden Unterlagen und verzichten auf ergänzende Ausführungen und Erläuterungen. Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass unsere rechtliche Einschätzung nicht bindend ist und Gerichte eine andere Ansicht vertreten können. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wie Sie weiter vorgehen möchten, damit ich den Vorgang dann abschließen kann. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Einschätzung. Tatsächlich wollte ich auch nur die, bei der Gemeindev…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
10. Februar 2020 16:55
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Einschätzung. Tatsächlich wollte ich auch nur die, bei der Gemeindeverwaltung vorliegenden, Unterlagen zugesendet bekommen. Daher auch mein Unverständnis über die Gebühr. Das werde ich der Gemeinde nochmals schreiben und hoffe, dass ich dann zeitnah die Unterlagen erhalten werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe inzwischen die Einschätzung des ULDs erhalten. Aufgrund der Einschätzung mö…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
10. Februar 2020 17:07
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe inzwischen die Einschätzung des ULDs erhalten. Aufgrund der Einschätzung möchte ich meine Anfrage nochmals präziseren. Mit meiner Anfrage ziele ich nur auf die bei ihnen vorliegenden Unterlagen ab. Hierfür sollten dann auch keine Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr [geschwärzt], die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hatte in den letzten Tagen noch einige Nachfragen zu der Angeleg…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
18. Februar 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hatte in den letzten Tagen noch einige Nachfragen zu der Angelegenheit. Hierbei wurde uns gegenüber ausgeführt, dass auch schon der Aufwand des Heraussuchens der Unterlagen einen entsprechenden Gebührensatz bedeuten würde. Ich habe zwar meine Verwunderung mitgeteilt, wie dieses auch ohne Erstellung der Stellungnahe der Fall sein sollte. Jedoch kann ich den konkreten Aufwand nicht abschließend von hier aus beurteilen. Grundsätzlich kann somit auch für das Heraussuchen der Unterlagen bei entsprechendem Aufwand eine Gebühr anfallen. Die hier angesprochene Gebühr wäre nicht so hoch, dass Ihr Anspruch nach dem IZG-SH grundsätzlich vereitelt werden würde. Die beste Lösung wäre m. E., dass Sie das Gespräch mit der Gemeinde suchen und gemeinsam besprechen, welche Unterlagen Sie genau wünschen und welchen Aufwand das bedeutet. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg würde dieses nach meinem Verständnis auch begrüßen. Ergänzend wurde ich darauf hingewiesen, dass Sie einen weiteren Antrag gestellt haben, der sich ebenfalls auf den erwähnten Bau bezieht. Ich habe meine Einschätzung mitgeteilt, dass auf den ersten Blick die Anträge die selben Unterlagen bzw. eine Ausdehnung der Anfrage auf Unterlagen ab 2017 betreffen und somit auch als ein zusammenhängender Antrag verstanden werden können. Auch deshalb wäre m.E. das Gespräch mit der Gemeinde sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt],[geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] >
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrteAntragsteller/in nach nochmaliger Rücksprache mit dem ULD und der für den Datenschutz zuständigen St…
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
26. Februar 2020 14:40
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nach nochmaliger Rücksprache mit dem ULD und der für den Datenschutz zuständigen Stelle beim Kreis Segeberg bleibt festzuhalten, dass die von Ihnen beantragte Amtshandlung nach IZG-SH gebührenpflichtig bleibt. Auch die Höhe der Gebühr ist korrekt berechnet. Dies wurde Ihnen vom ULD auch so mitgeteilt. Ihre weitere Anfrage vom 02.02.2020 nach der Sachwertermittlung [#178985] erfordert einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand von einer halben Stunde und ist nach Abstimmung mit dem ULD dem Kreis Segeberg im Zusammenhang mit der ersten Anfrage zu sehen. Daher erhöht sich die Verwaltungsgebühr nach IZG-SH-KVO von bislang 56,58 € auf 85,27 €. Es gibt nunmehr folgende Möglichkeiten: 1. Sie können mir Ihre vollständige Anschrift (und ggf. korrekten, vollständigen Namen) mitteilen, dann übersende ich Ihnen einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Gebühr in Höhe von 85,27 € übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. 2. Sofern Sie anonym bleiben möchten/müssen, können Sie den entsprechenden Betrag in Höhe von 85,27 € auch z.B. in bar zu einem festgelegten Kassenzeichen bei der Gemeindekasse einzahlen, im Anschluss erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. 3. Außerdem können Sie die betreffenden Unterlagen auch direkt bei mir im Büro einsehen. Diese Variante wäre gebührenfrei. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden sie mir vorerst nur die komplette Machbarkeitsstudie des Planungsbüros …
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863]
Datum
4. März 2020 09:22
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden sie mir vorerst nur die komplette Machbarkeitsstudie des Planungsbüros ppp zu. Auszugsweise wurde die Studie bereits in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 18.11.2019 veröffentlicht. Die weiteren Dokumente werde ich persönlich einsehen. Zur Terminabsprache werde ich mich telefonisch mit ihnen in Verbindung setzten. Die Anfrage nach der Sachwertermittlung ist meines Erachtens als eigenständige Anfrage, als die sie auch gestellt wurde, zu sehen. Selbst wenn die Sachwertermitlung eventuell Teil der Kostenschätzungen ist, ist es mir nicht nachvollziehbar, warum sie zwei verschiedene Anfragen zusammenfassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sehr [geschwärzt], wie ich heute erfahren habe, ist noch eine weitere Anfrage zum Thema Alstergymnasium von Ihnen…
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: Re: Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863]
Datum
4. März 2020 11:36
Status
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Sehr [geschwärzt], wie ich heute erfahren habe, ist noch eine weitere Anfrage zum Thema Alstergymnasium von Ihnen bei der Verwaltung eingegangen. Darin bitten Sie um Zusendung sämtlicher Arbeitskreisprotokolle zum Thema Sanierung/Neubau Alstergymnasium. Darüber hinaus haben Sie eine Anfrage zur Sachwertermittlung gestellt. Für beide Anfragen haben Sie heute über das Portal #fragdenstaat eine Verzugsmeldung geschickt. Tatsächlich sind Sie selbst jedoch in Verzug geraten, da Sie nach wie vor die Übersendung der Unterlagen fordern, eine Gebührenfestsetzung jedoch nicht so gern hätten. Aus Ihrer u.s. Mail heraus habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie die Zusammenfassung Ihrer einzelnen Anfragen zu einer „großen“ Anfrage nicht nachvollziehen können/wollen. Darauf kommt es allerdings auch nicht an. Fakt ist, dass Ihre Anfragen sich auf ein Thema und einen Vorgang beziehen und damit ein Zusammenhang besteht. Wenn ein Zusammenhang besteht, ist ein Zusammenfassen gerechtfertigt. Dies hat mir Herr [geschwärzt] (ULD) schriftlich bestätigt. Auch der Datenschutzbeauftragte des Kreises vertritt diese Auffassung, und es lässt sich den auf der Homepage des ULD veröffentlichen Vorschriften und Aufsätzen entnehmen. Hier besteht aufgrund der gemeinsamen Thematik eindeutig ein konkreter Zusammenhang zwischen den Anfragen. Damit ist die Gebühr auf den Aufwand für alle Anfragen zu erweitern. Auch wird daraus im Umkehrschluss deutlich, dass die Aufspaltung einer Anfrage aus einer gebührenpflichtigen Handlung keine gebührenfreie Handlung werden lässt, sondern ein rechtswidriges Umgehen der Gebührenpflicht darstellt. Es bleibt daher weiterhin bei den drei Varianten, die ich Ihnen am 26.02.2020 vorgeschlagen habe. Gebührenfrei haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen in meinem Büro einzusehen. Die Übersendung der Unterlagen bleibt gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ######################################################################################## [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ########################################################################################
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gemeinde Henstedt-Ulzburg teilte mir mit, dass Sie u. a. folgendes Ihnen mitget…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
4. März 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gemeinde Henstedt-Ulzburg teilte mir mit, dass Sie u. a. folgendes Ihnen mitgeteilt hat: "Auch die Höhe der Gebühr ist korrekt berechnet. Dies wurde Ihnen vom ULD auch so mitgeteilt." Ich habe der Gemeinde gegenüber richtig gestellt bzw. wiederholt, dass ich nicht die konkrete Höhe der Gebühr bewertet habe, sondern nur den grundsätzlichen Berechnungungsweg. Dies hat mir die Gemeinde auch so bestätigt. Dies zu Ihrer Information zur Vermeidung von Missverständnissen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich akzeptiere es, dass sie eine andere Rechtsauffassung als ich habe. Ich sehe ein,…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Kostenschätzungen Sanierung/Neubau Alstergymnasium“ [#165863] [#165863]
Datum
24. Mai 2020 16:33
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich akzeptiere es, dass sie eine andere Rechtsauffassung als ich habe. Ich sehe ein, dass es wenig Sinn macht sich weiter über unsere unterschiedlichen Ansichten auszutauschen. Da wir uns über die Möglichkeit der persönlichen Einsichtsnahme vor Ort einig sind, werde ich mich bei ihnen telefonisch zur Terminabsprache melden, sobald ich absehen kann, wann ich unter der Woche Zeit habe. Ich werde die Informationen zu dieser Anfrage, sowie zu meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 02.02.2020 nach der Sachwertermittlung persönlich einsehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg: PPP-Projektstudien Guten Tag Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten Sie wie …
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg: PPP-Projektstudien
Datum
28. August 2020 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten Sie wie heute besprochen die Projektstudien des Büros PPP (bzw. des hinzugezogenen TGA-Büros KMO), die Diskussionsgrundlage der Arbeitskreissitzungen am 12.10.2017, 14.12.2017 und 22.02.2018 waren. Die darauf folgende Sitzung des Arbeitskreises fand am 19.05.2019 statt, in dem u.a. beschlossen wurde, die Ihnen bekannte Beratungsvorlage für die Sitzung am 18.11.2019 zu verfassen. Sofern Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg: PPP-Projektstudien [#165863] Sehr geehrteAntragsteller/in nochmals vielen D…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
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Betreff
AW: Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg: PPP-Projektstudien [#165863]
Datum
28. August 2020 13:43
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nochmals vielen Dank für die Zusendung der Dokumente und ihre Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>