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Kostenübernahme der Krankenkassen bei Alternativer Behandlung der Borreliose

Ich lebe in Hoyerswerda. Im Umkreis gibt es keinen Arzt der eine alternative Behandlung meiner chronischen Borreliose vornehmen kann. Schulmedizin kann nur die Symptome lindern. Es gibt eine Reihe Möglichkeiten in der Naturheilkunde die bei dieser Erkrankung sehr sinnvoll ist, jedoch muss ich alle Kosten selbst tragen. Als EU- Rentner kann mir daher eine Behandlung bei einem Heilpraktiker nicht leisten. Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung für Homöopathie könnten eine gezielte Behandlung zur Besserung der Lebensqualität erreichen. Gleiches könnte ein Homöopath oder Arzt ohne Zulassung, jedoch muss ich die Kosten tragen. Für mich unverständlich, da eine Ausbildung mit Zertifikat gleich gestellt sein muss. Es obliegt den Krankenkassen, welche Leistungen übernommen werden. Vorreiter ist die Securvita- Krankenkasse, der aber gesetzlich die Hände gebunden sind, die Kosten für Naturheilkundliche Behandlungen zu übernehmen. Nur wer zusätzlich versichert ist, bekommt die Kosten erstattet. Meines Erachtens verstößt das gegen die Gleichstellung. Wozu braucht ein Arzt eine Zulassung extra von der Krankenkasse, wenn er die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat? Gleiches gilt natürlich für Heilpraktiker. Es ist erwiesen, dass Naturheilkundliche Behandlungen weniger Kosten verursachen, auch hier zitiere ich die Aussagen der Securvita- Krankenkasse. Im Gegenzug klagten mehrere Krankenkassen gegen das Konzept der Securvita. Da gesetzlich der Krankenkasse die Hände gebunden sind, dürfen nur einige Behandlungen für Patienten übernommen werden. Immer mehr Menschen vertrauen Naturheilkundlicher Behandlung, weil sie der Schulmedizin nicht mehr trauen. Schulmedizin hat mich in über zwanzig Jahren kranker gemacht, einfach aus Unkenntnis, weil die Krankheit nicht erkannt wurde. Ich habe nicht die Möglichkeit jeden einzelnen Arzt zur Verantwortung zu ziehen, weil ich falsch behandelt wurde. Das will und das kann ich im Einzelfall nicht beweisen. Ich sehe die Fakten, dass ich als EU- Rentner viel zu früh in den Ruhestand musste, weil ich chronisch krank bin. Meine ehemalige Hausärztin konnte meine Gesundheit stabilisieren, mit Homöopathie und mit kassenärztlicher Zulassung. Ich bin in eine andere Stadt gezogen, daher kann sie weitere Behandlungen nicht übernehmen. Da sie zu viele Patienten hat, legt sie auch keinen Wert darauf mich weiter zu behandeln. Ich bitte um Gleichstellung. Für alle Medikamente müssen von den Krankenkassen die Kosten übernommen werden, zumal Naturheilmittel preiswerter sind. Jede medizinisch anerkannte Methode zur Heilung muss ebenfalls zumindest an chronisch erkrankten übernommen werden. Ich bitte das in einem Gesetzentwurf vorzulegen. Danke

Antwort verspätet

  • Datum
    20. Februar 2013
  • Frist
    26. März 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lebe in Hoye…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenübernahme der Krankenkassen bei Alternativer Behandlung der Borreliose
Datum
20. Februar 2013 13:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich lebe in Hoyerswerda. Im Umkreis gibt es keinen Arzt der eine alternative Behandlung meiner chronischen Borreliose vornehmen kann. Schulmedizin kann nur die Symptome lindern. Es gibt eine Reihe Möglichkeiten in der Naturheilkunde die bei dieser Erkrankung sehr sinnvoll ist, jedoch muss ich alle Kosten selbst tragen. Als EU- Rentner kann mir daher eine Behandlung bei einem Heilpraktiker nicht leisten. Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung für Homöopathie könnten eine gezielte Behandlung zur Besserung der Lebensqualität erreichen. Gleiches könnte ein Homöopath oder Arzt ohne Zulassung, jedoch muss ich die Kosten tragen. Für mich unverständlich, da eine Ausbildung mit Zertifikat gleich gestellt sein muss. Es obliegt den Krankenkassen, welche Leistungen übernommen werden. Vorreiter ist die Securvita- Krankenkasse, der aber gesetzlich die Hände gebunden sind, die Kosten für Naturheilkundliche Behandlungen zu übernehmen. Nur wer zusätzlich versichert ist, bekommt die Kosten erstattet. Meines Erachtens verstößt das gegen die Gleichstellung. Wozu braucht ein Arzt eine Zulassung extra von der Krankenkasse, wenn er die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat? Gleiches gilt natürlich für Heilpraktiker. Es ist erwiesen, dass Naturheilkundliche Behandlungen weniger Kosten verursachen, auch hier zitiere ich die Aussagen der Securvita- Krankenkasse. Im Gegenzug klagten mehrere Krankenkassen gegen das Konzept der Securvita. Da gesetzlich der Krankenkasse die Hände gebunden sind, dürfen nur einige Behandlungen für Patienten übernommen werden. Immer mehr Menschen vertrauen Naturheilkundlicher Behandlung, weil sie der Schulmedizin nicht mehr trauen. Schulmedizin hat mich in über zwanzig Jahren kranker gemacht, einfach aus Unkenntnis, weil die Krankheit nicht erkannt wurde. Ich habe nicht die Möglichkeit jeden einzelnen Arzt zur Verantwortung zu ziehen, weil ich falsch behandelt wurde. Das will und das kann ich im Einzelfall nicht beweisen. Ich sehe die Fakten, dass ich als EU- Rentner viel zu früh in den Ruhestand musste, weil ich chronisch krank bin. Meine ehemalige Hausärztin konnte meine Gesundheit stabilisieren, mit Homöopathie und mit kassenärztlicher Zulassung. Ich bin in eine andere Stadt gezogen, daher kann sie weitere Behandlungen nicht übernehmen. Da sie zu viele Patienten hat, legt sie auch keinen Wert darauf mich weiter zu behandeln. Ich bitte um Gleichstellung. Für alle Medikamente müssen von den Krankenkassen die Kosten übernommen werden, zumal Naturheilmittel preiswerter sind. Jede medizinisch anerkannte Methode zur Heilung muss ebenfalls zumindest an chronisch erkrankten übernommen werden. Ich bitte das in einem Gesetzentwurf vorzulegen. Danke
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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