Kostenübernahme für die kindertagespflege

Selbstständig, alleinerziehende Mutter hat beim Antrag auf Übernahme, einen Ablehnungssbescheid erhalten, weil sie unter dem Satz steht, den man haben haben muss! Wie ist dass zu begründen

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  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Selbstständig, alle…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenübernahme für die kindertagespflege [#168523]
Datum
14. Oktober 2019 09:52
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Selbstständig, alleinerziehende Mutter hat beim Antrag auf Übernahme, einen Ablehnungssbescheid erhalten, weil sie unter dem Satz steht, den man haben haben muss! Wie ist dass zu begründen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 14.10.2019. Für die Beantwortung der von Ihnen a…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Kostenübernahme für die kindertagespflege [#168523]
Datum
23. Oktober 2019 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 14.10.2019. Für die Beantwortung der von Ihnen aufgeführten Frage ist Ihr Jugendamt vor Ort zuständig. Zur Klärung Ihrer Fragen können Sie auf der Internetseite https://familienportal.de/action/familienportal/125008/action/suche das für Sie zuständige Jugendamt vor Ort ermitteln und sich direkt dorthin wenden. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Internetseite https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/familie-und-beruf/kinderbetreuung/was-ist-kindertagespflege-/125528 weitere Informationen zur Kindertagespflege. Mit freundlichen Grüßen