Sehr geehrter Herr Clemens,
für Ihre Email vom 12. Februar 2017, in dem Sie Ihre Bedenken bezüglich des geplanten Tierwohl-Labels darlegen und in diesem Zusammenhang ebenfalls Ihre Kritik an dem Werbeetat äußern, danke ich Ihnen.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir nach eingehender Prüfung Ihre Anfrage als Bürgeranfrage werten und nicht nach den Regelungen des IFG bescheiden, da Sie vorliegend um eine Sachinformation, nicht aber um amtliche Informationen in Form von Aufzeichnungen bitten.
Ziel und Nutzen des Tierwohl-Labels ist es, als zentrales Instrument eine zukunftsfähige Nutztierhaltung voranzutreiben, die auch beim Verbraucher akzeptiert wird. Dies bedeutet, dass das Label dem Verbraucher ermöglicht zu erkennen, bei welchen Produkten höhere Tierschutzstandards in der Erzeugung eingehalten wurden. Die Planung des BMEL ist die gleichzeitige Einführung des Labels im Bereich Schwein und Geflügel (Masthühner).
Ein staatliches Tierwohllabel steht hierbei vor allem für Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Neutralität.
Die Arbeiten zur Entwicklung entsprechender Kriterien sind bereits aufgenommen worden und befassen sich ebenso mit der Erörterung der organisatorischen Strukturen des Labels, wie unter anderem auch mit der Überprüfung der Einhaltung der Kriterien. In diesem Frühjahr sollen die Kriterien des Tierwohllabels im Bereich der Schweinehaltung abschließend fertiggestellt werden. Was die Auditierung und die Kontrollen betrifft gibt es bereits staatliche Label am Markt, wie das Biosiegel und das Siegel „Ohne Gentechnik“ , die der Orientierung dienen.
Bis Herbst 2017 sollen die Erörterung der Rechtsetzungsentwürfe und das Notifizierungsverfahren stattfinden. Für Mitte 2018 ist der Abschluss des Rechtsetzungsverfahren vorgesehen. Dann kann auch die Zertifizierung der Betriebe beginnen.
Zu den Unterschieden hinsichtlich einzelner Kriterien können wir uns, aufgrund des noch laufenden Arbeitsprozesses, zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend äußern. Dafür bitte ich um Verständnis. Derzeit bestehen auf Fachebene Gespräche zur Kriterienentwicklung.
Geplant sind jedoch verschiedene Stufen innerhalb der Zertifizierung, die sich je nach Stufe durch entsprechende Umsetzungen höherer Anforderungen an das Tierwohl unterscheiden.
Die Eckpunkte des Labels einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen werden durch entsprechende Rechtsetzung geregelt werden.
Ein begleitendes staatliches Informationskonzept ist als eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung für ein staatliches Tierwohllabel zu betrachten. Die bisherigen privatwirtschaftlichen Label haben bisher keine hinreichende Marktdurchdringung erlangt, nicht zuletzt weil sie den meisten Verbrauchern bisher unbekannt geblieben sind. Deshalb soll für die Einführung des Labels für mehr Tierwohl in den Markt über die Jahre 2018-2021 ein höherer Etat aufgewendet werden.
Die Intention hierbei ist es, die Beteiligungsbereitschaft in der Landwirtschaft am Label zu steigern, die Unternehmen zu motivieren, die tierische Produkte vertreiben (u.a. Großverbraucher Handel etc.) und die Konsumenten für das Label zu sensibilisieren.
Mit freundlichen Grüßen