🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

KPMG-Gutachen

das aktuelle KPMG-Gutachen zu den Ewigkeitslasten nach dem Ende des Bergbaus

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/26019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Die Anfrage „KPMG-Gutachen“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

Stellen Sie eine identische Anfrage in Ihrem Namen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Nicht öffentlich. Sie müssen diese Adresse bestätigen.
Ihre Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und wird nur für den Fall verwendet, dass eine Behörde Ihnen etwas per Post zusenden muss.
Ihr Name wird an die Behörde gesendet, aber wir werden ihn nach Möglichkeit nicht öffentlich anzeigen. Wir können jedoch aus technischen Gründen keine komplette Anonymität garantieren.
Bitte beantworten Sie diese Frage, um einen Beleg zu liefern, dass Sie ein Mensch sind.

Bisher haben 17 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das aktuelle K…
An Oberbergamt des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KPMG-Gutachen [#132509]
Datum
20. April 2019 20:29
An
Oberbergamt des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das aktuelle KPMG-Gutachen zu den Ewigkeitslasten nach dem Ende des Bergbaus Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/26019
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Oberbergamt des Saarlandes
KPMG-Gutachten Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie das erbetene "Gutachten zur Bewertung der St…
Von
Oberbergamt des Saarlandes
Betreff
KPMG-Gutachten
Datum
24. April 2019 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anlage2KPMG-Gutachten.PDF
6,4 MB
image001.png
33,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie das erbetene "Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen" vom 23.11.2006, das vom BMWi veranlasst, vom BAFA in Auftrag gegeben, von der KPMG verfasst sowie den Revierländern Nordrhein-Westfalen und Saarland in Mehrausfertigungen überlassen wurde. Das Gutachten war als betriebswirtschaftliche und finanzmathematische Grundlage für die Überlegungen des Bundes und der Revierländer Nordrhein-Westfalen und Saarland zur Neuordnung der Kohlepolitik und zur sozialverträglichen Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus gedacht. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat uns bezüglich der Weitergabe des Gutachtens um Übermittlung folgender Erläuterung gebeten: "Erläuterung zur Weitergabe des KPMG-Gutachtens: Gutachten "Zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen" vom 23. November 2006 der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Das Gutachten zu den Stillsetzungskosten/Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG wurde im Auftrag des BAFA vom 18. Mai 2006 erstellt. Dritte werden nicht in den Schutzbereich des der Gutachtenerstellung zugrundeliegenden Vertrages einbezogen. Das Gutachten wurde ausschließlich für den Zweck der Feststellung, in welcher Höhe im Falle einer Stilllegung des Steinkohlenbergbaus über die bereits gebildeten bzw. fortgeschriebenen Rückstellungen hinaus Verpflichtungen entstehen erstellt. Es ist entsprechend seiner Zweckbestimmung als eine Grundlage zur Neuordnung der Kohlepolitik der Bundesregierung [Festlegungen der steinkohlepolitischen Vereinbarungen von 2007, Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007] herangezogen worden. Das Gutachten wurde auf der Basis ökonomischer und technischer Annahmen erstellt, die ausschließlich als Berechnungsgrundlage dienten. Weitergehende Festlegungen betreffend z. B. einzusetzende Techniken, Höhe von Pumpniveaus oder die Präjudizierung von Genehmigungsverfahren waren nicht Gegenstand des Gutachtens. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorstehende Gutachten vom 23. November 2006 auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt übermittelten Informationen erstellt wurde. Nach diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Untersuchungshandlungen seitens KPMG durchgeführt bzw. das Gutachten nicht aktualisiert." Bei der Nutzung des Gutachtens sind die Rechte Dritter (geistiges Eigentum, insbesondere Urheberrechte) zu wahren. Mit freundlichen Grüßen