KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus

das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006

Ergebnis der Anfrage

Das BMWi warf wieder einmal die maximale Gebührenforderung von 500€ in den Raum. Glücklicherweise erteilte mir das Oberbergamt des Saarlandes eine kostenlose Auskunft. Zu finden unter https://fragdenstaat.de/a/26019 . Eine Veröffentlichung des Gutachtens prüfe ich zur Zeit (Stichwort Urheberrechte).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Sven Schellberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das „Gutachten z…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Sven Schellberg
Betreff
KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus [#26074]
Datum
10. Januar 2018 20:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sven Schellberg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Schellberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Schellberg
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Schellberg, Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG auf Übersendung des Gutachtens zur Bewertung der Stil…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus
Datum
19. Januar 2018 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellberg, Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG auf Übersendung des Gutachtens zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen vom 23.11.2006 ist bei mir eingegangen und wird geprüft. Wegen einer eventuellen Gebühr werde ich mich gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau Sehr geehrter Herr Schellberg, mit Mail vom 10. Janu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau
Datum
2. Februar 2018 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellberg, mit Mail vom 10. Januar 2018 beantragten Sie Auskunft zu dem Gutachten von KPMG "Zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen" vom 23. November 2006. Der Anspruch ist nach IFG/ UIG zu beurteilen. Sie baten darum, Ihnen mitzuteilen, wenn die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung gebührenpflichtig ist. Die Bearbeitung der gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, insbesondere mit der Durchführung einer Drittbeteiligung verbunden. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung bzw. § 12 UIG i.V.m. der Anlage Nr. 2.2. der Umweltinformationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen bis 500 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Bis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
Sven Schellberg
AW: KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau [#26074] Sehr geehrte Damen und Herren, erst einm…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Sven Schellberg
Betreff
AW: KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau [#26074]
Datum
2. Februar 2018 12:35
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal herzlichen Dank für ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir bitte, wie bereits in meiner Anfrage vom 10.01.2018 erwähnt, die zu erwartenden Kosten detailliert aufschlüsseln? Die Höchstgrenze von 500€ ist mir bereits bekannt, allerdings könnte ich es nicht nachvollziehen, wenn ein Gutachten, das ihrem Ministerium bereits in digitaler Form vorliegt maximale Kosten verursachen würde. Mit freundlichen Grüßen Sven Schellberg Anfragenr: 26074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Schellberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau, Ihre Mail vom 02. Februar 2018 Sehr geehrter Herr Sch…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau, Ihre Mail vom 02. Februar 2018
Datum
5. Februar 2018 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schellberg, wir können Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur den einschlägigen Gebührenrahmen der IFG-GebV mitteilen. Gebühren fallen insbesondere auch für den Verwaltungsaufwand durch Einsatz der entsprechenden Beschäftigten der informationspflichtigen Stelle an. Dieser Aufwand kann erst nach Abschluss des Verfahrens konkretisiert werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Schellberg
AW: KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau, Ihre Mail vom 02. Februar 2018 [#26074] Sehr geeh…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Sven Schellberg
Betreff
AW: KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau, Ihre Mail vom 02. Februar 2018 [#26074]
Datum
14. Februar 2018 09:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück. Das Oberbergamt des Saarlandes konnte mir zwischenzeitlich, trotzt des erheblichen Verwaltungsaufwandes, insbesondere mit der Durchführung einer Drittbeteiligung, eine kostenlose Auskunft geben ( https://fragdenstaat.de/a/26019 ). Dennoch danke ich ihnen für ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Sven Schellberg Anfragenr: 26074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Schellberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>