KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
- Kosten dieser Information:
- 500,00 Euro
- Zusammenfassung der Anfrage
das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006
- Zusammenfassung des Ergebnisses
Das BMWi warf wieder einmal die maximale Gebührenforderung von 500€ in den Raum. Glücklicherweise erteilte mir das Oberbergamt des Saarlandes eine kostenlose Auskunft. Zu finden unter https://fragdenstaat.de/a/26019 . Eine Veröffentlichung des Gutachtens prüfe ich zur Zeit (Stichwort Urheberrechte).
Korrespondenz
-
Frist – 13.02.2018
- 10. Jan 2018
- 17. Jan
- 24. Jan
- 31. Jan
- 14. Feb 2018
- Von
- Sven Schellberg
- Betreff
- KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus [#26074]
- Datum
- 10. Januar 2018 20:57
- An
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Schellberg
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Sven Schellberg
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schellberg
- 1 Jahr, 1 Monat her10. Januar 2018 20:57: Sven Schellberg hat eine Nachricht an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesendet.
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- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Betreff
- WG: KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus
- Datum
- 19. Januar 2018 08:25
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellberg,
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG auf Übersendung des Gutachtens zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen vom 23.11.2006 ist bei mir eingegangen und wird geprüft.
Wegen einer eventuellen Gebühr werde ich mich gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 1 Monat her19. Januar 2018 08:26: E-Mail von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten.
- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Betreff
- KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau
- Datum
- 2. Februar 2018 11:23
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellberg,
mit Mail vom 10. Januar 2018 beantragten Sie Auskunft zu dem Gutachten von KPMG "Zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen" vom 23. November 2006. Der Anspruch ist nach IFG/ UIG zu beurteilen.
Sie baten darum, Ihnen mitzuteilen, wenn die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung gebührenpflichtig ist.
Die Bearbeitung der gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, insbesondere mit der Durchführung einer Drittbeteiligung verbunden. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung bzw. § 12 UIG i.V.m. der Anlage Nr. 2.2. der Umweltinformationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen bis 500 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Bis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr her2. Februar 2018 11:25: E-Mail von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten.
- Von
- Sven Schellberg
- Betreff
- AW: KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau [#26074]
- Datum
- 2. Februar 2018 12:35
- An
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
erst einmal herzlichen Dank für ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir bitte, wie bereits in meiner Anfrage vom 10.01.2018 erwähnt, die zu erwartenden Kosten detailliert aufschlüsseln? Die Höchstgrenze von 500€ ist mir bereits bekannt, allerdings könnte ich es nicht nachvollziehen, wenn ein Gutachten, das ihrem Ministerium bereits in digitaler Form vorliegt maximale Kosten verursachen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schellberg
Anfragenr: 26074
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sven Schellberg
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-be...
- 1 Jahr her2. Februar 2018 12:35: Sven Schellberg hat eine Nachricht an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesendet.
- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Betreff
- KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau, Ihre Mail vom 02. Februar 2018
- Datum
- 5. Februar 2018 08:23
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schellberg,
wir können Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur den einschlägigen Gebührenrahmen der IFG-GebV mitteilen. Gebühren fallen insbesondere auch für den Verwaltungsaufwand durch Einsatz der entsprechenden Beschäftigten der informationspflichtigen Stelle an. Dieser Aufwand kann erst nach Abschluss des Verfahrens konkretisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr her5. Februar 2018 14:12: E-Mail von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten.
- Von
- Sven Schellberg
- Betreff
- AW: KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau, Ihre Mail vom 02. Februar 2018 [#26074]
- Datum
- 14. Februar 2018 09:00
- An
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >>
hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück.
Das Oberbergamt des Saarlandes konnte mir zwischenzeitlich, trotzt des erheblichen Verwaltungsaufwandes, insbesondere mit der Durchführung einer Drittbeteiligung, eine kostenlose Auskunft geben ( https://fragdenstaat.de/a/26019 ).
Dennoch danke ich ihnen für ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schellberg
Anfragenr: 26074
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Sven Schellberg
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<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-be...
- 1 Jahr her14. Februar 2018 09:00: Sven Schellberg hat eine Nachricht an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesendet.
- 1 Jahr her14. Februar 2018 09:00: Sven Schellberg hat Kosten in Höhe von 500.0 für diese Anfrage angegeben.