Kraftfahrzeuge der Stadt Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie darum, mir eine Liste aller Kraftfahrzeuge der Stadt Trier in elektronischer Form, bevorzugt als PDF, zukommen zu lassen. Bitte machen Sie darin insbesondere folgende Angaben:
- Hersteller und Fahrzeugtyp
- Anschaffungszeitpunkt
- Anschaffungskosten (Kaufpreis)
- soweit für die Nutzung des Kfz notwendig: Kosten für die Umrüstung
Bitte führen Sie auch auf, wie die Fahrzeuge durch die Stadt Trier genutzt werden und, falls eine solche Zuordnung vorgenommen wird, welchem Dezernat sie zugeordnet sind.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • 2 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Kraftfahrzeuge der Stadt Trier [#7369]
Datum
10. September 2014 15:08
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie darum, mir eine Liste aller Kraftfahrzeuge der Stadt Trier in elektronischer Form, bevorzugt als PDF, zukommen zu lassen. Bitte machen Sie darin insbesondere folgende Angaben: - Hersteller und Fahrzeugtyp - Anschaffungszeitpunkt - Anschaffungskosten (Kaufpreis) - soweit für die Nutzung des Kfz notwendig: Kosten für die Umrüstung Bitte führen Sie auch auf, wie die Fahrzeuge durch die Stadt Trier genutzt werden und, falls eine solche Zuordnung vorgenommen wird, welchem Dezernat sie zugeordnet sind. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster
Matthias Koster
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kraftfahrzeuge der Stadt Trier" vom …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: Kraftfahrzeuge der Stadt Trier [#7369]
Datum
18. Oktober 2014 01:31
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kraftfahrzeuge der Stadt Trier" vom 10.09.2014 (#7369) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Koster Anfragenr: 7369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Trier
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Koster, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz. …
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
3. November 2014 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz. Anbei übersende ich Ihnen wie gewünscht im .pdf-Format die Fahrzeugliste der Stadt Trier. Bedauerlicherweise können wir Ihnen aus Gründen des Bieterschutzverfahrens im Rahmen der VOL/A nicht die Ausschreibungsergebnisse mitteilen. Wir müssen uns aus diesem Grund auf die Angabe, ob es sich um einen Kauf oder ein Leasing handelt beschränken. Die genaue Nutzung der Fahrzeuge ergibt sich zum Teil durch die Ämterzuordnung sowie zum anderen Teil durch die Bemerkungen. Durch die Ämterzuordnung ist auch die Dezernatszuordnung gegeben. Sollten Ihrerseits weitere Fragen zum Thema Fuhrpark der Stadt Trier sowie Beschaffung und Verwaltung der Fahrzeuge bestehen, stehe ich Ihnen gerne auch fernmündlich oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen