Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel

- Die Gesamtanzahl der umgesetzten/abgeschleppten KFZ aufgrund verkehrswidrigen Parkens inkl. Aufschlüsslung der Ursache (Feuerwehrzufahrt blockiert, parken vor abgesenktem Bordstein, Behindertenparkplatz etc.) der letzten fünf Jahre (Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln.)

- Wie hoch sind die OWi/Bußgelder der Stadt Brandenburg/Havel für die Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen aktuell?

- Welche Gebührenhöhe wird seitens des Ordnungsamts bei einer vermiedenen Umsetzung erhoben?

- Benennung der Anzahl der durch die Stadt vertraglich gebundene Abschleppunternehmen zum Abschleppen, Bergen und Verwahren von Fahrzeugen.

Wenn ein Kfz falsch parkt und dadurch den Verkehr potentiell gefährdet ist laut 47.1 Überwachung des ruhenden Verkehrs der Verwaltungsvorschriften des Ministers des Innern zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes (VwV OBG) und des BVerwG VRS 103, 309 (= DAR 2002, 470; VM 2003, 2; VD 2003, 14; ZfS 2003, 98; Vorinstanz:
OVG Schleswig DAR 2002, 330 [Behindertenparkplatz] eine Umsetzung (Abschleppen) geboten. Allerdings ist die Polizei bzw. der Gemeindevollzugsdienst durch die Rechtsprechung angehalten, das mildeste Mittel für die Beseitigung der Verkehrsbehinderung zu wählen. Das führt in der Regel zu einer Halterabfrage um dadurch die Gefährdundssituation schnellstmöglich zu beseitigen und das Auto durch den Halter wegfahren zu lassen.

In Berlin kostet das mind. 50 € weil sich ein Beamter mit der Situation befassen musste. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann dann kostet es nochmal viel mehr - weil dann wird abgeschleppt.
In Baden-Württemberg beträgt die Gebühr laut Landesgebührenverzeichnis („B. Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände, Ziff. 15.6 - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG“) 48 EURO pro angefangener Stunde wenn sich die Polizei mit der Gefährdungssituation beschäftigen muss.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel [#213601]
Datum
24. Februar 2021 13:52
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Gesamtanzahl der umgesetzten/abgeschleppten KFZ aufgrund verkehrswidrigen Parkens inkl. Aufschlüsslung der Ursache (Feuerwehrzufahrt blockiert, parken vor abgesenktem Bordstein, Behindertenparkplatz etc.) der letzten fünf Jahre (Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln.) - Wie hoch sind die OWi/Bußgelder der Stadt Brandenburg/Havel für die Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen aktuell? - Welche Gebührenhöhe wird seitens des Ordnungsamts bei einer vermiedenen Umsetzung erhoben? - Benennung der Anzahl der durch die Stadt vertraglich gebundene Abschleppunternehmen zum Abschleppen, Bergen und Verwahren von Fahrzeugen. Wenn ein Kfz falsch parkt und dadurch den Verkehr potentiell gefährdet ist laut 47.1 Überwachung des ruhenden Verkehrs der Verwaltungsvorschriften des Ministers des Innern zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes (VwV OBG) und des BVerwG VRS 103, 309 (= DAR 2002, 470; VM 2003, 2; VD 2003, 14; ZfS 2003, 98; Vorinstanz: OVG Schleswig DAR 2002, 330 [Behindertenparkplatz] eine Umsetzung (Abschleppen) geboten. Allerdings ist die Polizei bzw. der Gemeindevollzugsdienst durch die Rechtsprechung angehalten, das mildeste Mittel für die Beseitigung der Verkehrsbehinderung zu wählen. Das führt in der Regel zu einer Halterabfrage um dadurch die Gefährdundssituation schnellstmöglich zu beseitigen und das Auto durch den Halter wegfahren zu lassen. In Berlin kostet das mind. 50 € weil sich ein Beamter mit der Situation befassen musste. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann dann kostet es nochmal viel mehr - weil dann wird abgeschleppt. In Baden-Württemberg beträgt die Gebühr laut Landesgebührenverzeichnis („B. Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände, Ziff. 15.6 - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG“) 48 EURO pro angefangener Stunde wenn sich die Polizei mit der Gefährdungssituation beschäftigen muss.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Vers…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel [#213601]
Datum
26. März 2021 09:48
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel“ vom 24.02.2021 (#213601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Des Weiteren Sie haben weder den Eingang noch die Bearbeitung bestätigt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/
Stadt Brandenburg an der Havel
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen bereits durch das LDA wie auch meine Person schriftlich mitgeteilt wurde, verbrief…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen bereits durch das LDA wie auch meine Person schriftlich mitgeteilt wurde, verbrieft das AIG nicht ein allumfassendes Auskunftsrecht. Insbesondere bezieht sich der Informationsanspruch auf vorhandene Dokumente im Sinne einer Akte (§ 3 AIG). Das AIG verpflicht nicht zur Schaffung neuer Unterlagen oder dient auch gerade nicht der Beantwortung jeglicher Fragen oder des Gesinnungs- oder Meinungsaustausches. Ihre Anfrage ist offensichtlich nicht am Zielbereich des AIG ausgerichtet, sodass hier weder die Ordnungsfristen des AIG greifen, an welche Sie stets freundlich und termingetreu erinnern, noch dass Sie eine Antwort erwarten dürfen. In Anbetracht Ihres unerschöpflichen Wissensdurstes empfehle ich den Besuch einer Fachbibliothek oder verweise auf die amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Brandenburg an der Havel. Künftig werden wir zudem aus Gründen der Verfahrensökonomie bei derartigen fehlgeleiteten Anfragen keine Rückmeldungen geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Rückmeldung vom 30.03.2021 [#213601] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in entgegen Ihrer Ausführun…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückmeldung vom 30.03.2021 [#213601]
Datum
17. April 2021 12:00
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in entgegen Ihrer Ausführungen ist die Stadt bzw. die Behörde/Fachbereich V zu mindestens auskunftspflichtet im Zusammenhang mit der Herausgabe von statistischen Daten. Der Punkt 1 ist nach §6 Abs 1 AIG hinreichend bestimmt und daher zu beauskunften. Dies bitte ich im Umfang der Durchführungspflicht nachzureichen. Der Verweis auf §3 AIG ist auf Grund der behördlichen Erfassung und Verarbeitung vollumfänglich gegeben und daher nach §1 AIG "...nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten..." beizubringen. Die Anfragepunkte 2-4 werden zurückgezogen. Jedoch wäre der Antragsteller dankbar, wenn die im Kontext benannten amtlichen Veröffentlichungen eineindeutig benannt werden würden. Die Ausführungen zur "Verfahrensökonomie" wird als unzulässig widersprochen vgl. §6 Abs 1 AIG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Rückmeldung vom 30.03.2021 [#213601] - Stand 17.04.2021 [#213601] Sehr << Anrede >> meine überarbeite…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückmeldung vom 30.03.2021 [#213601] - Stand 17.04.2021 [#213601]
Datum
16. Mai 2021 16:15
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine überarbeitete Informationsfreiheitsanfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel“ vom 17.04.2021 (#213601) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel“ [#213601]
Datum
25. Mai 2021 12:22
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213601/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ausgabe von erfassten Daten abgeleht wird. Die Stadt bzw. die Behörde/Fachbereich V erfasst zum Themenkomplex "Abschleppen, Umsetzen/Versetzen" Daten. Der Punkt 1 ist nach §6 Abs 1 AIG hinreichend bestimmt und daher zu beauskunften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 213601.pdf - 2021-03-30_1-kraftfahrzeughalter-abschleppen-umsetzen_versetzen-in-brandenburg_havel-213601.pdf Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 24.02.21, # 213601 Sehr Antragsteller/i…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 24.02.21, # 213601
Datum
2. Juni 2021 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0930 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 24.02.21, # 213601 Sehr Antragsteller/i…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 24.02.21, # 213601
Datum
10. August 2021 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0930 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Brandenburg an der Havel
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 24.02.2021 Ihrem Antrag vom 24.02.2021 auf Akte…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 24.02.2021
Datum
25. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Ihrem Antrag vom 24.02.2021 auf Akteneinsicht und Informationszugang wird stattgegeben, soweit er sich auf vorhandene statistische Kennzahlen zur Gesamtzahl der umgesetzten/abgeschleppten Kraftfahrzeuge bezieht, im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Am 24.02.2021 stellten Sie einen Antrag nach dem Akteneinsichtsund Informationszugangsgesetz (AIG). Ihr Antrag enthielt 4 Punkte. Punkt 1: Sie begehrten die Übersendung der Gesamtzahlen der umgesetzten/abgeschleppten Kraftfahrzeuge aufgrund verkehrswidrigen Parkens inkl. einer Aufschlüsselung der Ursachen der letzten fünf Jahre nach einzelnen Kalenderjahren aufgeschlüsselt. Zu Punkt 1 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen geforderten Informationen in dieser Form nicht vorliegen. Zur Erstellung, Beschaffung oder Aufbereitung von Informationen besteht keine Pflicht. Informationen liegen in Bezug auf die Gesamtzahl der Abschleppfälle pro Jahr vor. Im Jahr 2017 wurden 97 Fahrzeuge abgeschleppt, 2018 waren es 106 Fahrzeuge, 2019 waren es 104 Fälle und 2020 wurden 66 Fahrzeuge auf Veranlassung der Stadt Brandenburg an der Havel abgeschleppt. Die Erfassung der Abschleppfälle erfolgt im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung. Für das Jahr 2015 und 2016 bestand ein Doppelhaushalt, aufgrund dessen kann es vorkommen, dass für ein Jahr, hier 2016, keine Fallzahlen erhoben wurden. Vor dem Hintergrund, dass eine Erhebung der Fallzahlen für Abschleppfälle im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan stattfindet, verweise ich Sie folglich auf die Haushaltspläne der Stadt Brandenburg an der Havel, diese sind im Internet unter www.stadt-brandenburg.de öffentlich einsehbar. *persönlicher Hinweis: 122.22.01.02 Abschleppmaßnahmen - Nur Aufwendungen/Einnahmen ohne Fallzahlen*
Stadt Brandenburg an der Havel
leer leer
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Via
Briefpost
Betreff
leer
Datum
31. August 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel“ [#213601]
Datum
15. September 2021 21:00
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213601/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: Dem Bescheid vom 25.8.21 kann entnommen werden, dass die beantragten Informationen insoweit unvollständig beauskunftet werden. z.B. - Punkt 1 ohne die Jahre 2016 bzw. 2017 - 2020 ohne Aufschlüsslung der Ursache der Maßnahme. - Die abgeänderten Punkte 2-4 wurde vollständig nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 213601.pdf - 2021-03-30_1-kraftfahrzeughalter-abschleppen-umsetzen_versetzen-in-brandenburg_havel-213601.pdf - 2021-06-02_1-LDA_002210930_01062021.pdf - 2021-08-10_1-LDA_002210930_09082021.pdf - 2021-08-25_1-kfz_brandenburg.pdf Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021 Sehr Antragstel…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021
Datum
17. September 2021 12:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
732,7 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0930 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021 [#213601] S…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021 [#213601]
Datum
17. September 2021 13:52
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank der Nachfrage vom 17.09.2021. Am 15.9. habe ich -wahrscheinlich überschneidend zur Ihrer Rückmeldung - über die die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg um Vermittlung ersucht. Bei Informationsfreiheitanfragen haben die öffentlichen Stellen einen Mitwirkungspflicht den Antrag zielgereichtet und bürgernah abzuschließen (vgl. § 6 Abs 1 AIG) Begründung siehe oben. Ich bitte um Prüfung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021 Sehr Antragstel…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021
Datum
13. Oktober 2021 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0930 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel - Anfrage #213601 [#213601] Sehr <…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel - Anfrage #213601 [#213601]
Datum
15. Oktober 2021 22:49
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei der Nachweis, dass der Stadt die Daten bzgl. der Durchgeführten Abschleppvorgänge in 2016 vorliegen, wurde mittlerweile parallel über eine SVV-Anfrage erbracht. [1] Somit hat sich die Vermittlungsanfrage bzgl. des Punktes der Beauskunftung der Abschleppvorgänge des Jahres 2016 durch die Stadt selbst erledigt. Die vorgebrachten Argumente der Stadt BRB hatten somit nur eingeschränkte Gültigkeit. Warum die die Ursachen des Abschleppens d.h. Aufschlüsslung der Ursache mittels der gängigen Systeme (u.a. WiNOWiG, pmOWI oder owi12) nicht ausgegeben werden können, bleibt wohl ein Geheimnis der IT Endanwender. [1] https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6170 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - beantwortunganfrage231-2021.pdf Anfragenr: 213601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213601/