Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel
- Die Gesamtanzahl der umgesetzten/abgeschleppten KFZ aufgrund verkehrswidrigen Parkens inkl. Aufschlüsslung der Ursache (Feuerwehrzufahrt blockiert, parken vor abgesenktem Bordstein, Behindertenparkplatz etc.) der letzten fünf Jahre (Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln.)
- Wie hoch sind die OWi/Bußgelder der Stadt Brandenburg/Havel für die Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen aktuell?
- Welche Gebührenhöhe wird seitens des Ordnungsamts bei einer vermiedenen Umsetzung erhoben?
- Benennung der Anzahl der durch die Stadt vertraglich gebundene Abschleppunternehmen zum Abschleppen, Bergen und Verwahren von Fahrzeugen.
Wenn ein Kfz falsch parkt und dadurch den Verkehr potentiell gefährdet ist laut 47.1 Überwachung des ruhenden Verkehrs der Verwaltungsvorschriften des Ministers des Innern zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes (VwV OBG) und des BVerwG VRS 103, 309 (= DAR 2002, 470; VM 2003, 2; VD 2003, 14; ZfS 2003, 98; Vorinstanz:
OVG Schleswig DAR 2002, 330 [Behindertenparkplatz] eine Umsetzung (Abschleppen) geboten. Allerdings ist die Polizei bzw. der Gemeindevollzugsdienst durch die Rechtsprechung angehalten, das mildeste Mittel für die Beseitigung der Verkehrsbehinderung zu wählen. Das führt in der Regel zu einer Halterabfrage um dadurch die Gefährdundssituation schnellstmöglich zu beseitigen und das Auto durch den Halter wegfahren zu lassen.
In Berlin kostet das mind. 50 € weil sich ein Beamter mit der Situation befassen musste. Wenn der Halter nicht ermittelt werden kann dann kostet es nochmal viel mehr - weil dann wird abgeschleppt.
In Baden-Württemberg beträgt die Gebühr laut Landesgebührenverzeichnis („B. Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände, Ziff. 15.6 - Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG“) 48 EURO pro angefangener Stunde wenn sich die Polizei mit der Gefährdungssituation beschäftigen muss.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. Februar 2021
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26. März 2021
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- Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel [#213601]
- Datum
- 24. Februar 2021 13:52
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- Stadt Brandenburg an der Havel
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel [#213601]
- Datum
- 26. März 2021 09:48
- An
- Stadt Brandenburg an der Havel
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- Datum
- 30. März 2021
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- Rückmeldung vom 30.03.2021 [#213601]
- Datum
- 17. April 2021 12:00
- An
- Stadt Brandenburg an der Havel
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- Rückmeldung vom 30.03.2021 [#213601] - Stand 17.04.2021 [#213601]
- Datum
- 16. Mai 2021 16:15
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- Stadt Brandenburg an der Havel
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel“ [#213601]
- Datum
- 25. Mai 2021 12:22
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- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 24.02.21, # 213601
- Datum
- 2. Juni 2021 15:30
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- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 24.02.21, # 213601
- Datum
- 10. August 2021 15:37
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- Stadt Brandenburg an der Havel
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- Betreff
- Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 24.02.2021
- Datum
- 25. August 2021
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- Stadt Brandenburg an der Havel
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- leer
- Datum
- 31. August 2021
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Kraftfahrzeughalter, Abschleppen, Umsetzen/Versetzen in Brandenburg/Havel“ [#213601]
- Datum
- 15. September 2021 21:00
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021
- Datum
- 17. September 2021 12:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021 [#213601]
- Datum
- 17. September 2021 13:52
- An
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- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24. Februar 2021
- Datum
- 13. Oktober 2021 07:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel - Anfrage #213601 [#213601]
- Datum
- 15. Oktober 2021 22:49
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
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