Kraftstoffkosten der Polizei Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020.

Wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat, ansonsten reicht die Gesamtsumme pro Jahr

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kraftstoffkosten der Polizei Berlin [#209125]
Datum
19. Januar 2021 20:01
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat, ansonsten reicht die Gesamtsumme pro Jahr
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209125/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftstoffkosten der Polizei Berlin“ vom 19.01.…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kraftstoffkosten der Polizei Berlin [#209125]
Datum
28. Februar 2021 08:23
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftstoffkosten der Polizei Berlin“ vom 19.01.2021 (#209125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209125/
Polizei Berlin
PPr Just 4 Ko – IFG 17.21 Sehr Antragsteller/in Ihr vorbezeichneter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Für di…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Kraftstoffkosten der Polizei Berlin [#209125]
Datum
1. März 2021 16:17
Status
Warte auf Antwort
PPr Just 4 Ko – IFG 17.21 Sehr Antragsteller/in Ihr vorbezeichneter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Für die Übersendung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides und damit einhergehende abschließende Bearbeitung Ihres o. g. Antrags wird Ihre postalische Anschrift benötigt. Ich bitte daher um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> weshalb wird diese Anfrage wohl abzulehnen sein? Die Daten sollten wohl, zumindest …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Kraftstoffkosten der Polizei Berlin [#209125]
Datum
2. März 2021 19:07
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> weshalb wird diese Anfrage wohl abzulehnen sein? Die Daten sollten wohl, zumindest teilweise, bekannt sein. Leider habe ich derzeit keine Adresse unter der ich postalisch erreichbar bin, weshalb ich hier keine angeben kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209125/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftstoffkosten der Polizei Berlin“ vom 19.01.…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Kraftstoffkosten der Polizei Berlin [#209125]
Datum
3. Mai 2021 16:18
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftstoffkosten der Polizei Berlin“ vom 19.01.2021 (#209125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Postalisch bin ich derzeit unter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> in << Adresse entfernt >> zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209125/

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 17.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.Januar 2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Kraftstoffkosten der Polizei Berlin [#209125]
Datum
21. Oktober 2021 09:40
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 17.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.Januar 2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Ich bitte um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung ohne die notwendigen Daten nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen